Wer als Mieter eine privat genutzte Wohnung oder andere zu privaten Zwecken gemietete Räume beschädigt, ist über die Privathaftpflicht der Neodigital für solche Mietsachschäden abgesichert – allerdings nur an Räumen in Gebäuden und bis zu einer im Versicherungsschein festgelegten Summe je Versicherungsfall. Die Deckung umfasst die daraus entstehenden Vermögensschäden, schließt aber Abnutzung, Verschleiß, bestimmte Anlagen und Geräte sowie Schimmel- und teils Glasschäden aus.
Mietsachschäden sind Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer, seine Bevollmächtigten oder Beauftragten gemietet haben, sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden. Dies gilt ausschließlich für Wohnräume und sonstige zu privaten Zwecken gemietete Räume in Gebäuden.
Die Versicherungssumme für Mietsachschäden ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein festgelegte Summe begrenzt. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache dieser Summe. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden,
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann,
- Schäden infolge von Schimmelbildung.
Was bedeutet das konkret?
Beschädigt der Versicherungsnehmer gemietete Räume, die privat genutzt werden und sich in Gebäuden befinden, greift der Versicherungsschutz für Mietsachschäden. Ersetzt werden die Schäden an den gemieteten Sachen und die daraus entstehenden Vermögensschäden, jedoch nur bis zu der im Versicherungsschein genannten Summe je Versicherungsfall; pro Versicherungsjahr gilt das Doppelte als Höchstgrenze. Nicht abgedeckt sind unter anderem Abnutzung und Verschleiß, Schäden an bestimmten Anlagen und Geräten, bestimmte Glasschäden sowie Schäden durch Schimmelbildung.
Häufige Fragen
Welche gemieteten Räume sind bei Mietsachschäden versichert?
Versichert sind ausschließlich Wohnräume und sonstige zu privaten Zwecken gemietete Räume in Gebäuden.
Wie hoch ist die Leistung bei Mietsachschäden begrenzt?
Je Versicherungsfall gilt die im Versicherungsschein festgelegte Summe als Grenze. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt die Höchstersatzleistung das 2-fache dieser Summe. Beides wird auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall und auf die Jahreshöchstersatzleistung angerechnet.
Sind Schäden durch Abnutzung oder Schimmel mitversichert?
Nein. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung sowie Schäden infolge von Schimmelbildung.
Gilt der Schutz auch für Schäden an der Heizung oder an Elektrogeräten?
Nein. Ausgeschlossen sind Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und alle daraus entstehenden Vermögensschäden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025