Wer bei der Neodigital eine Privathaftpflicht abgeschlossen hat, ist als Inhaber selbst genutzter Immobilien abgesichert – etwa für eine oder mehrere Wohnungen im Inland samt Ferienwohnung, für ein Einfamilienhaus sowie ein Wochenend- oder Ferienhaus, jeweils inklusive zugehöriger Garagen, Gärten und eines Schrebergartens. Der Schutz umfasst zudem die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten wie Streuen und Schneeräumen, die Vermietung einzelner Wohnräume, Bauarbeiten bis zu einer Bausumme von 50.000 Euro sowie die Haftpflicht als früherer Besitzer, Insolvenz- und Zwangsverwalter.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber der folgenden im Inland gelegenen Objekte:
- einer oder mehrerer im Inland gelegener Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnung. Bei Sondereigentümern sind Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums versichert. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
- eines im Inland gelegenen Einfamilienhauses
- eines im Inland gelegenen Wochenend-/Ferienhauses
Voraussetzung ist, dass diese Objekte vom Versicherungsnehmer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden. Mitversichert sind die zugehörigen Garagen und Gärten sowie ein Schrebergarten.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich für die genannten Risiken auch auf die gesetzliche Haftpflicht:
- aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen). Das gilt auch für die durch Vertrag vom Versicherungsnehmer ausschließlich als Mieter, Pächter oder Entleiher übernommene gesetzliche Haftpflicht für Verkehrssicherungspflichten des Vertragspartners (Vermieter, Verleiher, Verpächter) in dieser Eigenschaft
- aus der Vermietung von einzeln vermieteten Wohnräumen; nicht jedoch von Wohnungen, Räumen zu gewerblichen Zwecken und Garagen
- als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von 50.000 EUR je Bauvorhaben. Wenn der Betrag überschritten wird, entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung
- als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand
- der Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter in dieser Eigenschaft
Was bedeutet das konkret?
Abgedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht, die entstehen kann, weil man im Inland Wohnungen, ein Einfamilienhaus oder ein Wochenend- bzw. Ferienhaus besitzt und selbst zu Wohnzwecken nutzt – einschließlich Garagen, Gärten und Schrebergarten. Dazu gehören auch typische Pflichten wie Instandhaltung, Reinigung sowie Streuen und Schneeräumen. Ebenfalls eingeschlossen sind die Vermietung einzelner Wohnräume, Bauarbeiten bis zu einer Bausumme von 50.000 Euro je Bauvorhaben sowie die Haftpflicht als früherer Besitzer, Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter.
Häufige Fragen
Welche Immobilien sind über die Haus- und Grundbesitz-Deckung abgesichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber einer oder mehrerer im Inland gelegener Wohnungen einschließlich Ferienwohnung, eines Einfamilienhauses sowie eines Wochenend-/Ferienhauses, sofern sie ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden – jeweils inklusive zugehöriger Garagen, Gärten und eines Schrebergartens.
Bin ich bei Glatteisunfällen auf dem Gehweg abgesichert?
Ja, mitversichert ist die Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer obliegen, ausdrücklich einschließlich Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen sowie Reinigung, Beleuchtung und baulicher Instandhaltung.
Bis zu welcher Bausumme sind Bauarbeiten mitversichert?
Als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten wie Neubauten, Umbauten, Reparaturen sowie Abbruch- und Grabearbeiten besteht Versicherungsschutz bis zu einer Bausumme von 50.000 EUR je Bauvorhaben. Wird dieser Betrag überschritten, entfällt der Schutz und es gelten die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung.
Gilt der Schutz auch, wenn ich einzelne Räume vermiete?
Die Vermietung einzeln vermieteter Wohnräume ist versichert. Nicht versichert ist dagegen die Vermietung von Wohnungen, von Räumen zu gewerblichen Zwecken und von Garagen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025