Bei der Privathaftpflichtversicherung von Neodigital muss der Versicherungsnehmer nach Aufforderung innerhalb eines Monats mitteilen, ob sich das versicherte Risiko verändert hat, damit der Beitrag korrekt angepasst werden kann. Der Text zeigt, welche Fristen gelten, wann zu viel gezahlter Beitrag zurückerstattet wird und dass bei unrichtigen Angaben eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des Beitragsunterschieds droht.
Der Versicherungsnehmer muss nach Aufforderung mitteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen.
Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Wunsch des Versicherers sind sie nachzuweisen.
Macht der Versicherungsnehmer unrichtige Angaben zum Nachteil des Versicherers, kann dieser eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft.
Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung). Beim Wegfall versicherter Risiken erfolgt die Berichtigung jedoch erst ab dem Zeitpunkt, zu dem die Mitteilung beim Versicherer eingeht. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden.
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrags verlangen. Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt.
Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Verändert sich das versicherte Risiko, muss der Versicherungsnehmer dies nach Aufforderung innerhalb eines Monats melden und auf Wunsch nachweisen. Der Beitrag wird dann ab dem Zeitpunkt der Veränderung angepasst, bei wegfallenden Risiken erst ab Eingang der Mitteilung, wobei der Mindestbeitrag bestehen bleibt. Wer falsche Angaben zum Nachteil des Versicherers macht, riskiert eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des Beitragsunterschieds. Zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach der Mitteilung über den erhöhten Beitrag gemacht werden.
Häufige Fragen
Wie viel Zeit habe ich, um Änderungen des versicherten Risikos zu melden?
Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
Was passiert, wenn ich falsche Angaben mache?
Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Das entfällt, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
Ab wann wird der Beitrag angepasst, wenn ein Risiko wegfällt?
Beim Wegfall versicherter Risiken wird der Beitrag erst ab dem Zeitpunkt berichtigt, zu dem die Mitteilung beim Versicherer eingeht. Der vereinbarte Mindestbeitrag darf dabei nicht unterschritten werden.
Bekomme ich zu viel gezahlten Beitrag zurück?
Ein zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung über den erhöhten Beitrag erfolgen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025