Bei der Privathaftpflicht von Neodigital ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen und Erweiterungen des versicherten Risikos mitversichert – ausgenommen sind jedoch Risiken aus versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen und andere Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht. Steigt das Risiko durch geänderte oder neue Rechtsvorschriften, kann der Versicherer den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Dies gilt nicht
- für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
- für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Versichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ausgeübt wird. Diese Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Fälle, in denen sich das versicherte Risiko im Laufe der Zeit erhöht oder erweitert. Ausgenommen bleiben dabei versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge sowie andere Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht. Erhöht sich das Risiko durch neue oder geänderte Rechtsvorschriften, ist das ebenfalls mitversichert, allerdings darf der Versicherer den Vertrag dann mit einmonatiger Frist kündigen.
Häufige Fragen
Sind auch spätere Erhöhungen oder Erweiterungen meines Risikos mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos ist grundsätzlich mitversichert.
Welche Risiken sind von der Mitversicherung ausgenommen?
Ausgenommen sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was passiert, wenn sich mein Risiko durch neue Gesetze erhöht?
Auch die Erhöhung des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften ist mitversichert. In diesen Fällen darf der Versicherer den Vertrag jedoch mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Wie lange hat der Versicherer Zeit, wegen einer gesetzlich bedingten Risikoerhöhung zu kündigen?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ausgeübt wird. Diese Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025