Wer mit ferngelenkten Land- oder Wasser-Modellfahrzeugen einen Schaden verursacht, ist über die Privathaftpflicht der Neodigital abgesichert: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden, die beim Gebrauch solcher Modellfahrzeuge entstehen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen verursacht werden.
Was bedeutet das konkret?
Nutzt der Versicherungsnehmer ein ferngesteuertes Modellfahrzeug zu Land oder zu Wasser und verursacht damit einen Schaden, greift der Versicherungsschutz. Abgedeckt ist dabei die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für solche Schäden.
Häufige Fragen
Sind ferngesteuerte Modellboote und Modellautos über die Privathaftpflicht abgesichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden durch den Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen.
Welche Modellfahrzeuge sind vom Versicherungsschutz erfasst?
Erfasst sind ferngelenkte Land- und Wasser-Modellfahrzeuge.
Welche Art von Haftung ist bei Schäden durch Modellfahrzeuge versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen der durch den Gebrauch verursachten Schäden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025