Kann Forderungsausfall auch dann greifen, wenn der Schädiger vorsätzlich gehandelt hat? Bei der Neodigital in der Privathaftpflicht besteht der Versicherungsschutz auch in dem Fall, dass der Schädiger den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat. Damit wird der Forderungsausfallschutz auf vorsätzliche Handlungen des Schädigers ausgeweitet.
In Erweiterung zum Forderungsausfall besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn der Schädiger den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Forderungsausfallschutz wird hier erweitert. Er greift auch dann, wenn der Schädiger den Schaden vorsätzlich verursacht hat. Damit ist Versicherungsschutz auch bei vorsätzlichen Handlungen des Schädigers gegeben.
Häufige Fragen
Greift der Forderungsausfallschutz auch, wenn der Schädiger absichtlich gehandelt hat?
Ja. Der Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der Schädiger den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat.
Was ergänzt diese Regelung beim Forderungsausfall?
Sie erweitert den bestehenden Forderungsausfallschutz um die Fälle, in denen der Schädiger den Versicherungsfall vorsätzlich verursacht hat.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025