Bei der Privathaftpflicht der Neodigital greift der Versicherungsschutz nur dann und nur so lange, wie ihm keine unmittelbar anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Das kann auch US-Sanktionen mit Bezug auf den Iran betreffen, soweit europäisches oder deutsches Recht dem nicht entgegensteht.
Versicherungsschutz besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn und solange ihm keine direkt anwendbaren Sanktionen oder Embargos der EU oder Deutschlands im Wege stehen. Das betrifft Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen. Auch US-Sanktionen gegen den Iran können relevant sein, allerdings nur, sofern europäisches oder deutsches Recht dem nicht entgegensteht.
Häufige Fragen
Wann greift der Versicherungsschutz trotz Sanktionen nicht?
Der Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange ihm keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Spielen US-Sanktionen für den Versicherungsschutz eine Rolle?
Ja, die Regelung gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen – allerdings nur, soweit dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Gilt diese Einschränkung zusätzlich zu den anderen Vertragsbestimmungen?
Ja, die Einschränkung besteht unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen. Der Versicherungsschutz ist also unabhängig von den sonstigen Regelungen an die Vereinbarkeit mit den genannten Sanktionen und Embargos gebunden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025