Bei Neodigital in der Privathaftpflichtversicherung bleibt der Versicherungsschutz auch dann erhalten, wenn der Versicherungsnehmer eine ihm obliegende Anzeige unterlässt, sie grob fahrlässig unrichtig abgibt oder eine sonstige Obliegenheit grob fahrlässig nicht erfüllt – vorausgesetzt, er weist nach, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde.
Der Versicherungsschutz bleibt weiterhin bestehen, wenn der Versicherungsnehmer
- eine ihm obliegende Anzeige unterlässt,
- die Anzeige grob fahrlässig unrichtig abgibt oder
- die Erfüllung einer sonstigen Obliegenheit grob fahrlässig unterlässt.
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer nachweist, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde.
Was bedeutet das konkret?
Wenn dem Versicherungsnehmer bei einer Anzeige oder einer anderen Obliegenheit ein grob fahrlässiger Fehler unterläuft, verliert er nicht automatisch den Versicherungsschutz. Er behält den Schutz, wenn er belegen kann, dass es sich nur um ein Versehen handelte. Zusätzlich muss er das Versäumnis unverzüglich nachholen, sobald er es bemerkt.
Häufige Fragen
Verliere ich den Versicherungsschutz, wenn ich eine Anzeige grob fahrlässig unterlasse?
Nicht zwingend. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und Sie es nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt haben.
Was muss ich tun, wenn mir ein Fehler bei einer Obliegenheit auffällt?
Sie müssen die versäumte Anzeige oder Obliegenheit unverzüglich nachholen, sobald Sie den Fehler erkennen.
Wer muss beweisen, dass es sich nur um ein Versehen handelte?
Der Versicherungsnehmer muss nachweisen, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025