Die Neodigital garantiert in ihrer Privathaftpflichtversicherung, dass die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den vom GDV empfohlenen Bedingungen abweichen und zusätzlich die Mindestleistungsstandards eitskreises „Beratungsprozesse“ erfüllen.
Wir garantieren, dass die dieser Privat-Haftpflichtversicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AVB PHV) und die Besonderen Bedingungen zur Privat-Haftpflichtversicherung ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen – Stand April 2016 – abweichen.
Garantie zur Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse
Wir garantieren, dass die dieser Versicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AVB PHV) und die Besonderen Bedingungen zur Privathaftpflichtversicherung die Mindestleistungsstandards erfüllen, wie sie vom Arbeitskreis „Beratungsprozesse“ – Stand 28.09.2015 – empfohlen wurden.
Der Arbeitskreis Beratungsprozesse (www.beratungsprozesse.de) ist eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften. Der Arbeitskreis empfiehlt Risikoanalysen und Mindestleistungsstandards für die Vermittler.
Was bedeutet das konkret?
Die Bedingungen dieser Privathaftpflichtversicherung dürfen von den GDV-Musterbedingungen (Stand April 2016) nur so abweichen, dass es dem Versicherungsnehmer nützt. Zusätzlich wird zugesichert, dass die Bedingungen die vom Arbeitskreis „Beratungsprozesse“ empfohlenen Mindestleistungsstandards (Stand 28.09.2015) einhalten. Dieser Arbeitskreis ist ein Zusammenschluss mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften.
Häufige Fragen
Können die Versicherungsbedingungen schlechter sein als die GDV-Empfehlungen?
Nein. Es wird garantiert, dass die Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den vom GDV empfohlenen Bedingungen (Stand April 2016) abweichen.
Welche Mindeststandards werden zugesichert?
Die Bedingungen erfüllen die Mindestleistungsstandards, die der Arbeitskreis „Beratungsprozesse“ mit Stand vom 28.09.2015 empfohlen hat.
Was ist der Arbeitskreis Beratungsprozesse?
Er ist eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften und empfiehlt Risikoanalysen sowie Mindestleistungsstandards für die Vermittler.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025