Bei der Neodigital Privathaftpflicht gilt eine Mehrfachversicherung, wenn dasselbe Risiko in mehreren Versicherungsverträgen abgesichert ist. Wer davon nichts wusste, kann die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen – allerdings nur innerhalb eines Monats nach Kenntnis, sonst erlischt dieses Recht.
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Ist die Mehrfachversicherung zustande gekommen, ohne dass der Versicherungsnehmer davon wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Von einer Mehrfachversicherung spricht man, wenn dasselbe Risiko gleichzeitig in mehreren Verträgen abgesichert ist. Hat der Versicherungsnehmer das nicht bemerkt, darf er verlangen, dass der zuletzt abgeschlossene Vertrag aufgehoben wird. Dieses Recht muss er innerhalb eines Monats ab dem Moment nutzen, in dem er von der Doppelversicherung erfährt, sonst verfällt es. Wirksam wird die Aufhebung, sobald seine Erklärung beim Versicherer eintrifft.
Häufige Fragen
Wann spricht man von einer Mehrfachversicherung?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Was kann ich tun, wenn ich von der Doppelversicherung nichts wusste?
Ist die Mehrfachversicherung ohne Wissen des Versicherungsnehmers entstanden, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Wie lange habe ich Zeit, die Aufhebung zu verlangen?
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats geltend gemacht wird, nachdem der Versicherungsnehmer von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
Ab wann wird die Aufhebung wirksam?
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025