In der Privathaftpflicht von Neodigital kann der Versicherungsnehmer seinen Vertrag jederzeit kündigen – wahlweise ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem späteren Wunschtermin, auch vor dem vereinbarten Ablauf. Zusätzlich lassen sich einzelne beitragspflichtige Bausteine oder Risiken kündigen, ohne den Gesamtvertrag zu beenden, und eine Innovationsgarantie sorgt dafür, dass Verbesserungen der Bedingungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag gelten.
Der Vertrag kann vom Versicherungsnehmer jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung wirkt ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem vom Versicherungsnehmer gewünschten späteren Zeitpunkt – auch vor dem vereinbarten Ablauftermin.
Teilkündigungsrecht
Beide Parteien haben das Recht, einzelne beitragspflichtige Bausteine oder Risiken gemäß Versicherungsschein aus dem Vertrag zu kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag beendet wird.
- Bei einer Teilkündigung durch den Versicherungsnehmer kann er bestimmen, ob die Teilkündigung sofort oder zu einem anderen von ihm bestimmten Zeitpunkt erfolgen soll.
- Eine Teilkündigung durch den Versicherer kann nur nach den entsprechenden Bestimmungen erfolgen.
Wird eine Teilkündigung ausgesprochen, hat der andere Vertragspartner das Recht, den Gesamtvertrag zu kündigen. Diese Kündigung des Gesamtvertrages muss spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung beim jeweiligen Vertragspartner zugegangen sein. Der Gesamtvertrag endet dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teilkündigung.
Innovationsgarantie für künftige Leistungserweiterungen
Werden die dieser Versicherung zugrundeliegenden vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, so gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag.
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs auch ein Mehrbeitrag verbunden, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt zu kündigen, sofern die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind.
Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert.
Was bedeutet das konkret?
Du kannst deinen Vertrag jederzeit kündigen, entweder mit sofortiger Wirkung oder zu einem späteren Wunschtermin. Statt gleich den ganzen Vertrag zu beenden, lassen sich auch nur einzelne kostenpflichtige Bausteine oder Risiken herauskündigen; wird eine solche Teilkündigung ausgesprochen, darf der andere Vertragspartner innerhalb eines Monats den kompletten Vertrag kündigen. Verbessern sich die Bedingungen ausschließlich zu deinem Vorteil, gelten sie ab der nächsten Hauptfälligkeit automatisch auch für dich – kostet die Erweiterung mehr Beitrag und willst du sie nicht, kannst du kündigen.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Vertrag auch vor dem vereinbarten Ablauf beenden?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag jederzeit kündigen, mit Wirkung ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem gewünschten späteren Zeitpunkt – auch vor dem vereinbarten Ablauftermin.
Was passiert, wenn nur ein einzelner Baustein gekündigt wird?
Beide Parteien können einzelne beitragspflichtige Bausteine oder Risiken kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag endet. Wird eine Teilkündigung ausgesprochen, darf der andere Vertragspartner den Gesamtvertrag kündigen; diese Kündigung muss spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung zugehen. Der Gesamtvertrag endet dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teilkündigung.
Gelten verbesserte Bedingungen automatisch auch für meinen bestehenden Vertrag?
Ja. Werden die zugrundeliegenden Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag. Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit darüber informiert.
Was kann ich tun, wenn eine Leistungserweiterung mehr Beitrag kostet?
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs ein Mehrbeitrag verbunden und sind die Leistungserweiterungen nicht gewünscht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt kündigen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025