Wer aus seinem Vertrag der Privathaftpflicht bei Neodigital gegen den Versicherer klagen möchte, findet hier, welches Gericht zuständig ist: Maßgeblich ist der Sitz des Versicherers oder die für den Versicherungsvertrag zuständige Niederlassung. So lässt sich das örtlich zuständige Gericht eindeutig bestimmen.
Klagen gegen den Versicherer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers. Alternativ ist der Sitz der für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung maßgeblich.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsnehmer wegen des Versicherungsvertrags gegen den Versicherer vor Gericht ziehen will, entscheidet der Ort über die Zuständigkeit. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Versicherers oder am Sitz der Niederlassung, die für den Vertrag verantwortlich ist.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist zuständig, wenn ich gegen meinen Versicherer klagen möchte?
Zuständig ist das Gericht am Sitz des Versicherers oder am Sitz der für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Wonach richtet sich die örtliche Zuständigkeit bei Klagen aus dem Versicherungsvertrag?
Sie richtet sich nach dem Sitz des Versicherers oder nach der für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Gilt diese Regelung für jede Klage aus dem Vertrag gegen den Versicherer?
Ja, sie gilt für Klagen aus dem Versicherungsvertrag, die gegen den Versicherer gerichtet sind.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025