Wer bei der Neodigital Privathaftpflicht einen fremden Türschlüssel verliert – etwa den Schlüssel einer gemieteten Wohnung, eines Hotelzimmers oder einer zentralen Schließanlage –, ist gegen die Kosten für Ersatz, Schlossaustausch und vorübergehende Sicherungsmaßnahmen abgesichert. Übernommen werden auch der Objektschutz bis zum Schlossaustausch sowie Verluste von Codekarten und Transpondern, während Folgeschäden wie Einbruch ausgeschlossen sind. Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 300.000 EUR, und der Verlust ist unter bestimmten Voraussetzungen sogar dann ersetzbar, wenn kein Verschulden vorliegt.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von:
- privaten Türschlüsseln, zum Beispiel bei Verlust des Schlüssels einer gemieteten Wohnung oder eines Hotelzimmers (auch General- bzw. Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage),
- Türschlüsseln, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft oder eines Ehrenamtes zur Verfügung gestellt wurden,
- Türschlüsseln, die einer versicherten Person im Rahmen einer beruflichen, dienstlichen oder amtlichen Tätigkeit vom Arbeitgeber bzw. Dienstherrn überlassen wurden und sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden haben.
Ersetzt werden die Kosten:
- für den Ersatz der Schlüssel,
- für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen,
- für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss),
- für den Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechselung der Schlösser bzw. Schließanlagen.
Bei Wohnungseigentümern werden die Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlüssel, Schlösser und Schließanlagen nicht ersetzt (Eigenschaden).
Codekarten für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Transponder) für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (zum Beispiel Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus),
- der Verlust von Tresor-, Schließfach- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen (zum Beispiel Schlüssel für Kraftfahrzeuge),
- der Verlust von Schlüsseln zu Gebäuden, Wohnungen, Räumen oder Garagen, deren Betreuung (zum Beispiel Verwaltung, Bewachung, Objektschutz) Aufgabe der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person ist oder war,
- der Verlust von Schlüsseln, die dem Arbeitgeber des Versicherungsnehmers von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden.
Die Versicherungssumme für Schäden aus Schlüsselverlust beträgt je Versicherungsfall 300.000 EUR.
Verlust von Tresor-, Schließfach-, Möbel- und Kraftfahrzeugschlüsseln
Zusätzlich ist der Verlust von privaten fremden Tresor-, Schließfach- und Möbelschlüsseln sowie von privaten fremden Schlüsseln zu beweglichen Sachen (zum Beispiel von Mietfahrzeugen oder Dienstfahrzeugen) mitversichert.
Nicht schuldhaft verursachter Schlüsselverlust
Der Versicherer ersetzt den Schlüsselverlust auch dann, wenn keine Haftung besteht, weil er von der versicherten Person nicht schuldhaft verursacht wurde (zum Beispiel bei Beraubung der versicherten Person). Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer dies längstens innerhalb von 3 Monaten nach Schadensmeldung wünscht. Eine Leistung wird jedoch nur insoweit erbracht, als der geschädigte Dritte nicht auf andere Weise Ersatz erlangen kann.
Was bedeutet das konkret?
Verlierst du einen fremden Türschlüssel, etwa von einer Mietwohnung, einem Hotelzimmer oder einer zentralen Schließanlage, übernimmt die Versicherung die Kosten für Ersatzschlüssel, den Austausch von Schlössern und Schließanlagen, vorübergehende Sicherungsmaßnahmen und den Objektschutz. Auch Codekarten und Transponder gelten als Schlüssel. Folgeschäden wie ein Einbruch sowie bestimmte Schlüsselarten sind allerdings ausgeschlossen. Pro Versicherungsfall stehen bis zu 300.000 EUR zur Verfügung, und in einer Erweiterung sind auch private fremde Tresor-, Schließfach-, Möbel- und Fahrzeugschlüssel mitversichert.
Häufige Fragen
Welche Kosten übernimmt die Versicherung bei Verlust eines fremden Schlüssels?
Ersetzt werden die Kosten für den Ersatz der Schlüssel, die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen, vorübergehende Sicherungsmaßnahmen wie ein Notschloss sowie den Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechselung der Schlösser bzw. Schließanlagen.
Wie hoch ist die Versicherungssumme bei Schlüsselverlust?
Die Versicherungssumme für Schäden aus Schlüsselverlust beträgt je Versicherungsfall 300.000 EUR.
Sind Folgeschäden wie ein Einbruch nach einem Schlüsselverlust mitversichert?
Nein. Folgeschäden eines Schlüsselverlustes, zum Beispiel Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Zahlt die Versicherung auch, wenn der Verlust nicht selbst verschuldet wurde?
Ja. Der Versicherer ersetzt den Verlust auch ohne bestehende Haftung, wenn er nicht schuldhaft verursacht wurde, etwa bei einer Beraubung. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer dies längstens innerhalb von 3 Monaten nach der Schadensmeldung wünscht und der geschädigte Dritte nicht auf andere Weise Ersatz erlangen kann.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025