Bei der Privathaftpflicht von Neodigital ist auch die gesetzliche Haftpflicht abgesichert, wenn der Versicherungsnehmer sich sozial und unentgeltlich engagiert – etwa in einer nicht verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder in der Freiwilligenarbeit.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren einer nicht verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit. Voraussetzung ist, dass diese auf einem sozialen und unentgeltlichen Engagement beruht.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden, für die der Versicherungsnehmer im Rahmen eines sozialen, unentgeltlichen Engagements gesetzlich haftbar gemacht werden kann. Erfasst sind dabei eine nicht verantwortliche ehrenamtliche Tätigkeit sowie Freiwilligenarbeit.
Häufige Fragen
Ist mein ehrenamtliches Engagement über die Privathaftpflicht abgedeckt?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit, sofern sie auf einem sozialen und unentgeltlichen Engagement beruht.
Welche Voraussetzung muss die ehrenamtliche Tätigkeit erfüllen, damit sie versichert ist?
Die Tätigkeit muss nicht verantwortlich sein und auf einem sozialen, unentgeltlichen Engagement beruhen.
Ist auch Freiwilligenarbeit mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus Freiwilligenarbeit ist eingeschlossen, wenn sie einem sozialen und unentgeltlichen Engagement entspringt.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025