Wer bei der Neodigital eine Privathaftpflicht hat, ist auch beim privaten Halten wilder Kleintiere wie Spinnen, Skorpionen, Echsen oder Schlangen gesetzlich haftpflichtversichert, solange die Haltung erlaubt ist. Zusätzlich werden notwendige Aufwendungen zur Gefahrenabwehr beim Einfangen eines entwichenen gefährlichen Tieres bis 10.000 EUR je Versicherungsfall übernommen, und auch die Halterhaftung für Assistenzhunde wie Blindenführ- oder Signalhunde ist eingeschlossen.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Haltung von wilden Kleintieren im Haushalt. Voraussetzung ist, dass die Haltung den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen entspricht.
Zu diesen wilden Kleintieren zählen unter anderem – auch in giftiger Form:
- Spinnen
- Skorpione
- Schleichen
- Eidechsen
- Chamäleons
- Leguane
- Geckos
- Warane
- Schlangen (auch Riesenschlangen)
- Wanderratten
Mitversichert ist außerdem der Ersatz notwendiger Aufwendungen zur Gefahrenabwehr aufgrund behördlich veranlasster Maßnahmen. Das gilt zum Beispiel für einen Feuerwehreinsatz zum Einfangen eines versehentlich entwichenen gefährlichen Tieres. Diese Aufwendungen sind auf 10.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Nicht unter diesen Versicherungsschutz fallen:
- Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild
- Steinböcke
- Gämsen
- Mufflons
- Affen
- Greifvögel (z. B. Adler, Falke)
- Laufvögel (z. B. Strauß)
Haltung von Signal- und Behindertenbegleithunden
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter eines Assistenzhundes, zum Beispiel eines Blindenführ-, Behindertenbegleit- oder Signalhundes. Das gilt, soweit kein Versicherungsschutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht und der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte Person tatsächlich Eigentümer des vorgenannten Hundes ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn du im Haushalt wilde Kleintiere wie Spinnen, Skorpione, Echsen oder Schlangen hältst, bist du dafür haftpflichtversichert – vorausgesetzt, die Haltung ist rechtlich zulässig. Läuft ein gefährliches Tier versehentlich weg und ordnet die Behörde Maßnahmen zum Einfangen an, werden die notwendigen Kosten bis 10.000 EUR je Versicherungsfall übernommen. Bestimmte größere Tiere und Wildarten sind ausgeschlossen. Zusätzlich ist die Halterhaftung für Assistenzhunde wie Blindenführ- oder Signalhunde eingeschlossen, sofern keine eigene Tierhalter-Haftpflicht besteht und du der Eigentümer bist.
Häufige Fragen
Sind giftige Tiere wie Skorpione oder Giftschlangen mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Haltung wilder Kleintiere umfasst ausdrücklich auch giftige Tiere wie Spinnen, Skorpione und Schlangen, sofern die Haltung den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen entspricht.
Wer zahlt, wenn ein gefährliches Tier entwischt und die Feuerwehr es einfangen muss?
Notwendige Aufwendungen zur Gefahrenabwehr aufgrund behördlich veranlasster Maßnahmen, etwa für einen Feuerwehreinsatz zum Einfangen eines versehentlich entwichenen gefährlichen Tieres, sind mitversichert – begrenzt auf 10.000 EUR je Versicherungsfall.
Welche Tiere sind vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Nicht mitversichert sind unter anderem Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild, Steinböcke, Gämsen, Mufflons, Affen, Greifvögel wie Adler und Falke sowie Laufvögel wie der Strauß.
Ist die Haltung eines Blindenführ- oder Assistenzhundes abgedeckt?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht als Halter eines Assistenzhundes, zum Beispiel Blindenführ-, Behindertenbegleit- oder Signalhund, ist mitversichert – vorausgesetzt, es besteht kein Schutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung und der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte Person ist tatsächlich Eigentümer des Hundes.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025