In der Privathaftpflicht der Neodigital ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen mitversichert, während Hunde, Rinder, Pferde und andere Reit- und Zugtiere ebenso ausgeschlossen sind wie wilde Tiere und Tiere für gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke. Zusätzlich besteht Schutz, wenn man fremde Hunde oder Pferde nicht gewerbsmäßig hütet, fremde Pferde reitet oder fremde Fuhrwerke privat nutzt.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von:
- Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren,
- wilden Tieren sowie von
- Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Versichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde,
- als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde,
- als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken.
Dieser Versicherungsschutz gilt, soweit kein Versicherungsschutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie der Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.
Was bedeutet das konkret?
Schäden, die durch zahme Haustiere, gezähmte Kleintiere oder Bienen entstehen, sind über die Privathaftpflicht abgedeckt. Für Hunde, Rinder, Pferde, andere Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sowie gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere gilt dieser Schutz nicht. Wer fremde Hunde oder Pferde privat hütet, fremde Pferde reitet oder fremde Fuhrwerke privat fährt, ist ebenfalls versichert, sofern nicht schon eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung greift. Ansprüche der Tierhalter, Tiereigentümer oder Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden sind dabei ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Welche Tiere sind über die Privathaftpflicht abgedeckt?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen.
Sind Schäden durch meinen Hund oder mein Pferd mitversichert?
Nein, die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von Hunden, Rindern, Pferden und sonstigen Reit- und Zugtieren ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind wilde Tiere und Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Bin ich versichert, wenn ich fremde Pferde reite oder fremde Hunde hüte?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde sowie als Fahrer bei der privaten Nutzung fremder Fuhrwerke. Das gilt, soweit kein Schutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Werden Ansprüche des Tiereigentümers wegen beschädigter Sachen ersetzt?
Nein, Haftpflichtansprüche der Tierhalter, Tiereigentümer oder Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025