Wer bei der Neodigital Privathaftpflicht nach Änderungen seines versicherten Risikos gefragt wird, muss innerhalb eines Monats mitteilen, ob und welche Änderungen eingetreten sind – bei falschen Angaben zum Nachteil des Versicherers droht eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des Beitragsunterschieds. Der Beitrag wird ab dem Zeitpunkt der Veränderung angepasst, wobei der Mindestbeitrag nicht unterschritten wird und zu viel Gezahltes nur bei fristgerechter Meldung erstattet wird.
Der Versicherungsnehmer muss nach entsprechender Aufforderung mitteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
Macht der Versicherungsnehmer unrichtige Angaben zum Nachteil des Versicherers, kann dieser eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft.
Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung). Beim Wegfall versicherter Risiken erfolgt die Berichtigung jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden.
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrags verlangen. Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Wird man vom Versicherer aufgefordert, muss man innerhalb eines Monats angeben, ob sich das versicherte Risiko geändert hat, und dies auf Wunsch nachweisen. Falsche Angaben zum Nachteil des Versicherers können eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des Beitragsunterschieds nach sich ziehen. Der Beitrag wird an die Änderung angepasst, bei Wegfall von Risiken aber erst ab Eingang der Meldung, und der Mindestbeitrag bleibt bestehen. Wer nicht rechtzeitig meldet, riskiert eine Nachzahlung; zu viel gezahlte Beiträge gibt es nur bei fristgerechter Meldung zurück.
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich Änderungen am versicherten Risiko melden?
Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen. Die Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen.
Was passiert bei falschen Angaben zum Nachteil des Versicherers?
Der Versicherer kann eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit kein Verschulden trifft.
Ab wann wird der Beitrag angepasst, wenn ein versichertes Risiko wegfällt?
Bei Wegfall versicherter Risiken wird der Beitrag erst ab dem Zeitpunkt berichtigt, zu dem die Mitteilung beim Versicherer eingeht. Bei anderen Veränderungen erfolgt die Berichtigung ab dem Zeitpunkt der Veränderung. Der vereinbarte Mindestbeitrag darf dabei nicht unterschritten werden.
Bekomme ich zu viel gezahlte Beiträge zurück, wenn ich zu spät melde?
Ein zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten. Zudem kann der Versicherer bei unterlassener rechtzeitiger Mitteilung eine Nachzahlung verlangen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025