Die Privathaftpflicht der Neodigital deckt auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, wenn sich das versicherte Risiko im Laufe der Zeit erhöht oder erweitert – etwa nicht bei versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen. Steigt das Risiko durch geänderte oder neue Rechtsvorschriften, darf der Versicherer das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen, muss dieses Recht aber zeitnah nutzen.
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in den folgenden Fällen.
Versichert sind Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Dies gilt nicht:
- für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen
- für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen
Versichert sind außerdem Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ausgeübt wird. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn sich das versicherte Risiko nachträglich vergrößert oder erweitert. Ausgenommen bleiben Risiken aus versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie andere Risiken mit gesetzlicher Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht. Erhöht sich das Risiko durch neue oder geänderte Gesetze, kann der Versicherer den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen – allerdings nur innerhalb eines Monats, nachdem er von der Erhöhung erfahren hat.
Häufige Fragen
Bin ich auch versichert, wenn sich mein Risiko nach Vertragsabschluss vergrößert?
Ja, versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Welche Risiken sind von dieser Erweiterung ausgenommen?
Ausgenommen sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was passiert, wenn sich das Risiko durch neue Gesetze erhöht?
Auch solche Erhöhungen durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften sind versichert. Der Versicherer darf das Versicherungsverhältnis jedoch mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Wie lange kann der Versicherer nach einer gesetzlich bedingten Risikoerhöhung kündigen?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ausgeübt wird. Diese Frist beginnt, sobald der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025