Bei der Privathaftpflicht der Neodigital besteht Versicherungsschutz für Schadenereignisse, die innerhalb eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union, in den europäischen Zwergstaaten sowie in der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein eintreten. Damit ist klar geregelt, in welchen Ländern Schäden abgedeckt sind.
Der Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse, die in einem der folgenden Gebiete eintreten:
- in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union
- in den europäischen Zwergstaaten
- in der Schweiz
- in Norwegen
- in Island
- in Liechtenstein
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt für Schäden, die in bestimmten europäischen Ländern passieren. Dazu zählen die Staaten der Europäischen Union, die europäischen Zwergstaaten sowie die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.
Häufige Fragen
In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?
Der Schutz gilt für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in den europäischen Zwergstaaten sowie in der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein eintreten.
Sind Schäden in der Schweiz abgedeckt?
Ja, die Schweiz gehört zu den genannten Gebieten, in denen Versicherungsschutz für eintretende Schadenereignisse besteht.
Gilt der Schutz auch außerhalb der EU?
Ja, neben den EU-Mitgliedsstaaten und den europäischen Zwergstaaten sind auch Norwegen, Island und Liechtenstein eingeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025