Wer mit der Neodigital Privathaftpflicht im Ausland einen Schaden verursacht, ist abgesichert, wenn der Versicherungsfall auf eine versicherte Handlung oder ein Risiko im Inland zurückgeht oder während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts eintritt – bis zu fünf Jahre, innerhalb der EU sogar zeitlich unbegrenzt. Mitversichert sind auch Ansprüche aus dem Sozialgesetzbuch VII sowie die Haftpflicht aus vorübergehend genutzten oder angemieteten Wohnungen und Häusern im Ausland, wobei Leistungen in Euro erbracht werden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Versicherungsfällen, die im Ausland eintreten. Dieser Versicherungsschutz besteht ausschließlich, wenn die Versicherungsfälle
- auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder
- bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahren eingetreten sind. Innerhalb der EU gilt dieser Schutz von unbegrenzter Dauer.
Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII sowie die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern.
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten liegt, die der Europäischen Währungsunion angehören, gelten die Verpflichtungen des Versicherers als erfüllt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Was bedeutet das konkret?
Auch für Schäden im Ausland besteht Versicherungsschutz, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entweder muss der Schaden auf eine versicherte Handlung oder ein versichertes Risiko im Inland zurückgehen, oder er tritt während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts ein – dieser darf bis zu fünf Jahre dauern, innerhalb der EU gilt der Schutz zeitlich unbegrenzt. Mitversichert sind zudem bestimmte Ansprüche aus dem Sozialgesetzbuch VII und die Haftpflicht aus vorübergehend genutzten oder gemieteten Wohnungen und Häusern im Ausland. Ausgezahlt wird stets in Euro.
Häufige Fragen
Wie lange bin ich bei einem Auslandsaufenthalt abgesichert?
Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt besteht Versicherungsschutz bis zu 5 Jahren. Innerhalb der EU gilt der Schutz von unbegrenzter Dauer.
Sind auch angemietete Ferienwohnungen im Ausland mitversichert?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern. Nicht versichert ist das Eigentum daran.
In welcher Währung zahlt der Versicherer bei Auslandsschäden?
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Europäischen Währungsunion, gilt die Verpflichtung als erfüllt, sobald der Euro-Betrag bei einem Geldinstitut innerhalb der Europäischen Währungsunion angewiesen ist.
Sind Schäden im Ausland grundsätzlich immer versichert?
Nein, nur unter bestimmten Voraussetzungen: Entweder muss der Schaden auf eine versicherte Handlung oder ein versichertes Risiko im Inland zurückzuführen sein, oder er muss während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts eintreten.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025