Stirbt der Versicherungsnehmer der Neodigital Privathaftpflichtversicherung, bleibt der Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin für den mitversicherten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner sowie für unverheiratete Kinder ohne eingetragene Lebenspartnerschaft bestehen. Wird die nächste Beitragsrechnung vom überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner bezahlt, wird dieser zum neuen Versicherungsnehmer.
Nach dem Tod des Versicherungsnehmers besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort. Das gilt für:
- den mitversicherten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers und/oder
- unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder des Versicherungsnehmers.
Wird die nächste Beitragsrechnung durch den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner beglichen, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat, endet der Schutz nicht sofort. Der mitversicherte Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner sowie unverheiratete Kinder ohne eingetragene Lebenspartnerschaft bleiben bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin abgesichert. Zahlt der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner die nächste Beitragsrechnung, übernimmt er die Rolle des Versicherungsnehmers.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Der bedingungsgemäße Versicherungsschutz besteht bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Für wen gilt der Schutz nach dem Tod des Versicherungsnehmers weiter?
Für den mitversicherten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner sowie für unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder des Versicherungsnehmers.
Wie wird der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner selbst zum Versicherungsnehmer?
Indem er die nächste Beitragsrechnung begleicht. Dadurch wird er zum Versicherungsnehmer.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025