Bei der Privathaftpflicht von Neodigital ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers für Schäden durch Umwelteinwirkung mitversichert – also für Schäden, die durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder ähnliche Erscheinungen entstehen, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Ausgenommen sind allerdings Ansprüche aus Gewässerschäden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Ein Schaden durch Umwelteinwirkung liegt vor, wenn er durch eine der folgenden Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben:
- Stoffe
- Erschütterungen
- Geräusche
- Druck
- Strahlen
- Gase
- Dämpfe
- Wärme
- sonstige Erscheinungen
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Gewässerschäden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst die private gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden, die durch Umwelteinwirkungen entstehen. Darunter fallen etwa Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder ähnliche Erscheinungen, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausbreiten. Ansprüche aus Gewässerschäden sind jedoch nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Welche Schäden gelten als Schäden durch Umwelteinwirkung?
Es handelt sich um Schäden, die durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben.
Sind Gewässerschäden über das allgemeine Umweltrisiko mitversichert?
Nein, Ansprüche aus Gewässerschäden sind vom Versicherungsschutz des allgemeinen Umweltrisikos ausgeschlossen.
Welche Haftpflicht ist beim allgemeinen Umweltrisiko abgedeckt?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025