Wer bei der Privathaftpflicht der Neodigital das Lastschriftverfahren nutzt, muss zum Fälligkeitszeitpunkt für ausreichende Deckung auf dem Konto sorgen; scheitert der Einzug ohne eigenes Verschulden, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn sie nach einer Zahlungsaufforderung in Textform unverzüglich erfolgt. Bei selbst verschuldetem, wiederholt fehlgeschlagenem Einzug darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat kündigen und Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist für die Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholten Einziehungsversuchs nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail) zu kündigen.
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Beim Lastschriftverfahren müssen Sie dafür sorgen, dass zum Fälligkeitstermin genug Geld auf dem Konto ist. Klappt der Einzug einmal ohne Ihr Verschulden nicht, gilt die Zahlung trotzdem als rechtzeitig, wenn Sie nach einer Aufforderung in Textform sofort zahlen. Wenn Sie es dagegen selbst zu verantworten haben, dass wiederholt nicht eingezogen werden kann, darf der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen und Ihnen die Bankgebühren für die fehlgeschlagenen Einzüge berechnen.
Häufige Fragen
Was muss ich beachten, wenn ich per Lastschrift zahle?
Sie müssen zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos sorgen, damit der Beitrag eingezogen werden kann.
Was passiert, wenn der Einzug ohne mein Verschulden scheitert?
Dann gilt die Zahlung noch als rechtzeitig, sofern Sie sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers leisten.
Darf der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen?
Ja. Wenn Sie zu vertreten haben, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholten Einziehungsversuchs nicht eingezogen werden können, darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat in Textform kündigen. Danach müssen Sie den ausstehenden und die künftigen Beiträge selbst überweisen.
Muss ich Gebühren zahlen, wenn eine Lastschrift zurückgeht?
Die von Kreditinstituten erhobenen Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025