Bei der Privathaftpflichtversicherung der Neodigital wird ein Folgebeitrag je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn fällig; zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, gerät er ohne Mahnung in Verzug und riskiert nach einer Mahnung mit mindestens zweiwöchiger Zahlungsfrist Leistungsfreiheit sowie eine fristlose Kündigung.
Fälligkeit
Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise fällig – jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Verzug und Schadensersatz
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Mahnung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag folgende Angaben macht:
- die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert
- auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweist
Leistungsfreiheit nach Mahnung
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kündigung nach Mahnung
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Folgebeiträge sind zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen; wird nicht rechtzeitig gezahlt und hat der Versicherungsnehmer dies zu vertreten, gerät er auch ohne Mahnung in Verzug. Der Versicherer kann dann Ersatz des Verzugsschadens verlangen und zusätzlich schriftlich mahnen, wobei eine Frist von mindestens zwei Wochen gilt. Bezahlt der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Frist nicht, kann der Versicherer bei einem Versicherungsfall leistungsfrei sein und den Vertrag fristlos kündigen. Eine Kündigung wird jedoch unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats veranlasst wird.
Häufige Fragen
Wann gilt die Zahlung eines Folgebeitrags als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird. Fällig wird der Folgebeitrag je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt.
Welche Frist muss eine Mahnung des Versicherers enthalten?
Die in der Mahnung gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. Die Mahnung erfolgt in Textform (z. B. E-Mail) auf Kosten des Versicherungsnehmers und ist nur wirksam, wenn die rückständigen Beträge im Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen hingewiesen wird.
Was passiert, wenn nach der Mahnfrist ein Schaden eintritt und noch nicht gezahlt wurde?
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer noch mit der Zahlung des Beitrags, der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Lässt sich eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs noch rückgängig machen?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. War die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden, wird sie unwirksam, wenn innerhalb eines Monats nach Fristablauf gezahlt wird. Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt jedoch bis zur Zahlung bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025