Wer privat eine Ferienwohnung, ein Hotelzimmer oder geliehene Gegenstände beschädigt, ist über die Privathaftpflicht der Neodigital abgesichert: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Beschädigung, Vernichtung oder Verlust fremder Sachen, die gemietet, gepachtet, geliehen oder verwahrt wurden – einschließlich Mobiliar, Heimtextilien und Geschirr in Ferienunterkünften und Schiffskabinen. Die Leistung ist je Schadenereignis auf 10.000 EUR begrenzt, mit doppelter Summe pro Versicherungsjahr und einer Selbstbeteiligung von 150 EUR.
Eingeschlossen ist – in Erweiterung und in Abänderung der Bestimmungen zur Privathaftpflicht – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden Sachen. Das gilt auch dann, wenn diese Sachen zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Darunter fallen auch Schäden an Einrichtungsgegenständen in gemieteten Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Hotelzimmern und Schiffskabinen – zum Beispiel an Mobiliar, Heimtextilien und Geschirr.
Ausgeschlossen bleiben:
- Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen;
- Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung;
- Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren;
- Vermögensfolgeschäden;
- Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen;
- Sachen, die durch verbotene Eigenmacht erlangt werden.
Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis ist auf 10.000,– EUR begrenzt. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt sie das Doppelte dieser Summe. Sofern vertraglich nicht eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde, beträgt die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Schaden 150,– EUR.
Was bedeutet das konkret?
Verursacht man an fremden Sachen einen Schaden, die man privat gemietet, gepachtet, geliehen oder in Verwahrung genommen hat, greift dieser Versicherungsschutz. Ausdrücklich eingeschlossen sind auch Schäden am Inventar von Ferienunterkünften, Hotelzimmern und Schiffskabinen wie Möbel, Textilien und Geschirr. Bestimmte Fälle – etwa beruflich genutzte Sachen, Verschleiß, Wertsachen oder Fahrzeuge – sind jedoch ausgenommen. Die Leistung ist der Höhe nach begrenzt, und pro Schaden bleibt eine Selbstbeteiligung bestehen.
Häufige Fragen
Sind Schäden am Inventar einer gemieteten Ferienwohnung mitversichert?
Ja, Schäden an Einrichtungsgegenständen wie Mobiliar, Heimtextilien oder Geschirr in gemieteten Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Hotelzimmern und Schiffskabinen sind eingeschlossen.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Mietsachschäden begrenzt?
Je Schadenereignis liegt die Höchstersatzleistung bei 10.000 EUR. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres gilt das Doppelte dieser Summe.
Welche Selbstbeteiligung fällt bei einem Schaden an?
Die Selbstbeteiligung beträgt 150 EUR je Schaden, sofern vertraglich nicht eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde.
Sind beschädigte Wertsachen oder Fahrzeuge abgedeckt?
Nein. Ausgeschlossen sind unter anderem Schäden an Schmuck- und Wertsachen sowie der Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren, außerdem Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025