Wer als Mieter etwas an gemieteten Wohnräumen oder anderen privat genutzten Räumen beschädigt, ist über die Privathaftpflicht der Neodigital gegen Mietsachschäden abgesichert – die gesetzliche Haftpflicht für solche Schäden an fremden, gemieteten Sachen ist bis zur im Versicherungsschein genannten Summe je Versicherungsfall gedeckt, während Abnutzung, Verschleiß, bestimmte Anlagen und Geräte sowie Glas- und Schimmelschäden ausgenommen bleiben.
Mietsachschäden sind Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer oder seine Bevollmächtigten oder Beauftragten gemietet haben. Dazu zählen auch alle Vermögensschäden, die sich daraus ergeben.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden. Diese besteht ausschließlich für Schäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.
Die Versicherungssumme für Mietsachschäden ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein festgelegte Summe begrenzt. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache dieser Summe.
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden,
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann,
- Schäden infolge von Schimmelbildung.
Was bedeutet das konkret?
Beschädigt man als Mieter etwas an gemieteten Wohnräumen oder anderen privat genutzten Räumen in Gebäuden, springt die Versicherung für die gesetzliche Haftpflicht ein. Die Leistung ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein genannte Summe begrenzt, pro Versicherungsjahr höchstens auf das Doppelte dieser Summe. Bestimmte Schäden sind jedoch nicht abgedeckt, etwa Abnutzung und Verschleiß, Schäden an bestimmten Anlagen und Geräten, gesondert versicherbare Glasschäden sowie Schäden durch Schimmelbildung.
Häufige Fragen
Welche Mietsachschäden sind über die Privathaftpflicht abgesichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.
Bis zu welcher Höhe leistet die Versicherung bei Mietsachschäden?
Je Versicherungsfall gilt die im Versicherungsschein festgelegte Summe als Grenze. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt die Höchstersatzleistung das 2-fache dieser Summe. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten samt daraus folgender Vermögensschäden, Glasschäden, soweit man sich hiergegen besonders versichern kann, sowie Schäden infolge von Schimmelbildung.
Was zählt als Mietsachschaden?
Mietsachschäden sind Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer oder seine Bevollmächtigten oder Beauftragten gemietet haben, einschließlich aller sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025