Wer im Ausland aufgrund einer versicherten gesetzlichen Haftpflicht per behördlicher Anordnung eine Kaution hinterlegen muss, bekommt in der Privathaftpflicht von Neodigital den erforderlichen Betrag bis zu 100.000 EUR vorgestreckt. Die Kaution wird auf eine spätere Schadenersatzzahlung angerechnet; übersteigt sie diese oder wird sie einbehalten bzw. verfällt sie, muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden.
Muss eine versicherte Person durch behördliche Anordnung eine Kaution hinterlegen, um Leistungen aus der über diesen Vertrag versicherten gesetzlichen Haftpflicht sicherzustellen, stellen wir Ihnen den erforderlichen Betrag zur Verfügung. Dies gilt bis zur Höhe von 100.000 EUR.
Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet.
Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, sind Sie verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen.
Das Gleiche gilt in folgenden Fällen:
- wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird
- wenn die Kaution verfallen ist
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Behörde im Zusammenhang mit einem versicherten Haftpflichtschaden eine Kaution verlangt, streckt der Versicherer diesen Betrag bis zu 100.000 EUR vor. Diese vorgestreckte Summe wird später mit der eigentlichen Schadenersatzzahlung verrechnet. Fällt die Kaution höher aus als der zu zahlende Schadenersatz, oder wird sie als Strafe, Geldbuße bzw. für nicht versicherte Ansprüche einbehalten oder verfällt sie, muss der überschüssige Betrag zurückgezahlt werden.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag wird eine Kaution im Ausland vorgestreckt?
Der erforderliche Kautionsbetrag wird bis zu einer Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Wann muss ich die vorgestreckte Kaution zurückzahlen?
Sie müssen den Differenzbetrag zurückzahlen, wenn die Kaution höher ist als der zu leistende Schadenersatz. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder verfallen ist.
Was passiert mit dem Kautionsbetrag im Verhältnis zum Schadenersatz?
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet.
Unter welcher Voraussetzung wird die Kaution überhaupt gestellt?
Voraussetzung ist, dass eine versicherte Person durch behördliche Anordnung eine Kaution hinterlegen muss, um Leistungen aus der über diesen Vertrag versicherten gesetzlichen Haftpflicht sicherzustellen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025