Bei der Privathaftpflichtversicherung von Neodigital ist die Entschädigung pro Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme begrenzt – auch wenn mehrere Personen mitversichert sind. Für ein Versicherungsjahr gilt in der Regel maximal das Doppelte dieser Summe. Zudem werden mehrere zusammenhängende Schäden als ein Serienschaden behandelt, es kann eine Selbstbeteiligung greifen, und für Prozesskosten sowie Rentenzahlungen gelten besondere Aufteilungsregeln.
Begrenzung der Leistungen
Die Entschädigungsleistung des Versicherers für Personen- und Sachschäden ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Das gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt: Die Entschädigungsleistungen des Versicherers sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Mehrere Versicherungsfälle, die während der Wirksamkeit der Versicherung eintreten, gelten als ein Versicherungsfall (Serienschaden). Dieser gilt als zum Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten, wenn sie beruhen auf:
- derselben Ursache,
- gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem, Zusammenhang oder
- der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln.
Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag an der Entschädigungsleistung des Versicherers (Selbstbeteiligung). Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen. Die Begrenzung auf die Versicherungssumme bei jedem Versicherungsfall bleibt davon unberührt. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, bleibt der Versicherer auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet.
Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente vom Versicherer erstattet.
Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
Bei der Berechnung des Betrages, mit dem sich der Versicherungsnehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen muss, wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt.
Falls die vom Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat der Versicherer für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
Was bedeutet das konkret?
Die Leistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme gedeckelt, und pro Versicherungsjahr gilt in der Regel höchstens das Doppelte davon. Hängen mehrere Schäden zusammen, werden sie als ein einziger Serienschaden behandelt. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, trägt der Versicherungsnehmer diesen Betrag bei jedem Fall selbst. Für Prozesskosten und Rentenzahlungen gelten besondere Verteilungsregeln, wenn die Ansprüche die Versicherungssumme übersteigen.
Häufige Fragen
Wie viel zahlt der Versicherer maximal pro Versicherungsjahr?
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die Entschädigungsleistungen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. Pro einzelnem Versicherungsfall gilt die vereinbarte Versicherungssumme.
Was ist ein Serienschaden?
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, wenn sie auf derselben Ursache, auf gleichen Ursachen mit innerem sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen. Dieser gilt als zum Zeitpunkt des ersten Falls eingetreten.
Muss ich die Selbstbeteiligung auch tragen, wenn die Ansprüche die Versicherungssumme übersteigen?
Ja. Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche die Versicherungssumme übersteigen, wird die vereinbarte Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen.
Werden die Kosten auf die Versicherungssumme angerechnet?
Nein, die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet. Bei Ansprüchen über der Versicherungssumme trägt der Versicherer die Prozesskosten jedoch nur im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe der Ansprüche.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025