Bei der Neodigital Privathaftpflicht sind versicherte Personen auch bei einem Betriebspraktikum, im fachpraktischen Unterricht oder bei Ferienjobs geschützt, wenn sie Lehrgeräte oder Maschinen beschädigen – vorausgesetzt, kein anderer Vertrag greift. Ebenso abgesichert sind Sach- und teils Personenschäden gegenüber eitskollegen und fremden Dritten aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit.
Zusätzlich zum Versicherungsschutz aus den Allgemeinen Bedingungen ist die gesetzliche Haftpflicht versicherter Personen bei folgenden Tätigkeiten mitversichert:
- Teilnahme an einem Betriebspraktikum
- Teilnahme am fachpraktischen Unterricht (z. B. an Fach-, Gesamt- und Hochschulen oder einer Universität)
- Ferienjobs
Versichert ist dabei auch die Beschädigung von Lehrgeräten oder Maschinen. Dies gilt nur, soweit nicht aus einem anderen Vertrag Versicherungsschutz erlangt werden kann.
Haftpflichtansprüche von Arbeitskollegen und Dritten bei nicht selbstständiger Tätigkeit
Abweichend von den Allgemeinen Bedingungen ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit versichert. Dies umfasst:
- Sachschäden gegenüber Arbeitskollegen und sonstigen fremden Dritten
- alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden
Voraussetzung ist, dass diese Schäden auf betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasste Tätigkeiten zurückgehen.
Gegenüber sonstigen fremden Dritten gilt dieser Versicherungsschutz auch für Personenschäden.
Besteht für die versicherte Person Versicherungsschutz über einen anderen Vertrag (z. B. eine Betriebs-Haftpflichtversicherung), entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Wer als versicherte Person ein Praktikum, fachpraktischen Unterricht oder einen Ferienjob absolviert, ist auch dann abgesichert, wenn dabei Lehrgeräte oder Maschinen beschädigt werden – solange kein anderer Vertrag dafür einspringt. Zusätzlich sind Sachschäden gegenüber Arbeitskollegen und fremden Dritten aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit gedeckt, samt der daraus folgenden Vermögensschäden; gegenüber fremden Dritten auch Personenschäden. Greift ein anderer Vertrag wie eine Betriebs-Haftpflichtversicherung, entfällt der Schutz aus diesem Vertrag.
Häufige Fragen
Bin ich während eines Praktikums oder Ferienjobs versichert, wenn ich ein Gerät beschädige?
Ja, bei der Teilnahme an einem Betriebspraktikum, am fachpraktischen Unterricht oder bei Ferienjobs ist auch die Beschädigung von Lehrgeräten oder Maschinen mitversichert – allerdings nur, soweit kein Versicherungsschutz aus einem anderen Vertrag erlangt werden kann.
Sind Schäden gegenüber Arbeitskollegen bei einer Anstellung abgedeckt?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit wegen Sachschäden gegenüber Arbeitskollegen und sonstigen fremden Dritten sowie die daraus ergebenden Vermögensschäden, sofern die Tätigkeiten betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasst sind.
Gilt der Schutz auch für Personenschäden?
Gegenüber sonstigen fremden Dritten gilt der Versicherungsschutz auch für Personenschäden. Für Arbeitskollegen sind Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden genannt.
Was passiert, wenn bereits eine Betriebs-Haftpflichtversicherung besteht?
Besteht für die versicherte Person Versicherungsschutz über einen anderen Vertrag, etwa eine Betriebs-Haftpflichtversicherung, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025