Wer bei Neodigital in der Privathaftpflicht als Bauherr auftritt oder Bauarbeiten in Eigenleistung beziehungsweise mit Nachbarschaftshilfe ausführt, ist bei Schäden während dieser eiten mitversichert – ebenso wie alle mithelfenden Personen für Schäden aus ihrer Eigenleistung. Zusätzlich abgedeckt sind Haftpflichtansprüche wegen Grundstückssenkungen und Erdrutschungen sowie Be- und Entladeschäden mit Kränen, Winden und ähnlichen Vorrichtungen, während bestimmte Personenschäden, Schäden am Baugrundstück selbst und anderweitig versicherte Fälle ausgenommen bleiben.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten. Das gilt, wenn diese Arbeiten in Eigenleistung oder mit Nachbarschaftshilfe durchgeführt werden.
Darüber hinaus ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht sämtlicher mit den Bauarbeiten beschäftigten Personen mitversichert. Erfasst sind Schäden, die sie während der Bauausführung in Eigenleistung verursachen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
Grundstückssenkungen und Erdrutschungen
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Senkungen eines Grundstückes sowie wegen Erdrutschungen. Ausgeschlossen bleiben Sachschäden am Baugrundstück selbst oder an den darauf befindlichen Gebäuden oder Anlagen.
Be- und Entladeschäden bei Bauarbeiten
Mitversichert sind Schäden durch Bauarbeiten, die durch den Gebrauch von Kränen, Winden und sonstigen Be- und Entladevorrichtungen verursacht werden. Das gilt auch, soweit es sich um Schäden an fremden Kraftfahrzeugen handelt. Der Versicherungsschutz ist ausgeschlossen, wenn Versicherungsschutz aus einem anderen Vertrag erlangt werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Wer selbst baut oder mit Nachbarschaftshilfe Bauarbeiten durchführt, ist als Bauherr oder Unternehmer der Arbeiten mitversichert, ebenso die mithelfenden Personen für Schäden aus ihrer Eigenleistung. Zusätzlich sind Haftpflichtansprüche wegen Grundstückssenkungen und Erdrutschungen sowie Schäden durch Kräne, Winden und andere Be- und Entladevorrichtungen abgedeckt. Nicht versichert sind bestimmte Personenschäden aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Sachschäden am Baugrundstück selbst und Fälle, die über einen anderen Vertrag versichert werden können.
Häufige Fragen
Bin ich versichert, wenn ich als Bauherr selbst mit Nachbarn baue?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten, wenn diese in Eigenleistung oder mit Nachbarschaftshilfe durchgeführt werden. Auch die persönliche gesetzliche Haftpflicht der mithelfenden Personen für Schäden aus ihrer Eigenleistung ist eingeschlossen.
Sind Schäden durch Grundstückssenkungen und Erdrutschungen abgedeckt?
Haftpflichtansprüche wegen Senkungen eines Grundstückes sowie wegen Erdrutschungen sind mitversichert. Ausgeschlossen bleiben allerdings Sachschäden am Baugrundstück selbst oder an den darauf befindlichen Gebäuden oder Anlagen.
Zahlt die Versicherung, wenn ich mit einem Kran ein fremdes Auto beschädige?
Ja, durch den Gebrauch von Kränen, Winden und sonstigen Be- und Entladevorrichtungen verursachte Schäden durch Bauarbeiten sind mitversichert, auch wenn es sich um Schäden an fremden Kraftfahrzeugen handelt. Der Schutz entfällt jedoch, wenn Versicherungsschutz aus einem anderen Vertrag erlangt werden kann.
Welche Personenschäden sind vom Schutz ausgenommen?
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025