Bei der Neodigital Privathaftpflicht sind Risiken, die erst nach Abschluss des Vertrags neu entstehen, im Umfang des bestehenden Vertrags sofort mitversichert – über die sogenannte Vorsorgeversicherung. Der Versicherungsnehmer muss ein neues Risiko nach Aufforderung innerhalb eines Monats anzeigen, sonst entfällt der Schutz rückwirkend. Für neue Risiken darf ein angemessener Beitrag verlangt werden, und der Schutz ist bis zur Einigung auf die im Versicherungsschein festgelegten Beträge begrenzt. Bestimmte Risiken wie Fahrzeuge mit Zulassungspflicht oder berufliche Tätigkeiten sind ausgenommen.
Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sind im Umfang des bestehenden Vertrags sofort versichert. Erfasst wird dabei die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung hinzugekommen ist. Außerdem muss er beweisen, dass dies zu einem Zeitpunkt geschah, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags nicht innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung über den Beitrag auf den im Versicherungsschein festgelegten Betrag für Personen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt.
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für:
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen
- Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen
- Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind
- Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit
Was bedeutet das konkret?
Wenn während der Vertragslaufzeit ein neues Risiko hinzukommt, ist es zunächst sofort und im Umfang des bestehenden Vertrags mitversichert. Fordert der Versicherer dazu auf, muss man das neue Risiko innerhalb eines Monats melden – sonst und auch bei fehlender Einigung über den Beitrag entfällt der Schutz rückwirkend. Bis zur Einigung gelten die im Versicherungsschein festgelegten Beträge als Obergrenze. Einige Risiken, etwa bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen oder beruflichen Tätigkeiten, sind von dieser Vorsorgeregelung ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind neu entstehende Risiken automatisch mitversichert?
Ja, Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sind im Umfang des bestehenden Vertrags sofort versichert.
Wie schnell muss ich ein neues Risiko melden?
Nach Aufforderung des Versicherers muss der Versicherungsnehmer jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen.
Was passiert, wenn ich die Anzeige unterlasse oder man sich nicht über den Beitrag einigt?
Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Ebenso entfällt er rückwirkend, wenn innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Einigung über die Höhe des Beitrags zustande kommt.
Für welche Risiken gilt die Vorsorgeversicherung nicht?
Sie gilt unter anderem nicht für zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, für Bahnen, für Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht, für Risiken unter einem Jahr Dauer sowie für betriebliche, berufliche, dienstliche und amtliche Tätigkeiten.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025