Wer mit ferngelenkten Modellfahrzeugen zu Lande oder zu Wasser einen Schaden verursacht, ist über die Privathaftpflicht der Neodigital abgesichert: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden, die beim Gebrauch solcher fernsteuerbaren Land- und Wasser-Modellfahrzeuge entstehen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen verursacht werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden, die der Versicherungsnehmer verursacht, wenn er ferngelenkte Modellfahrzeuge zu Lande oder zu Wasser benutzt. In diesen Fällen greift die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch ferngesteuerte Modellfahrzeuge mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden, die durch den Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen verursacht werden.
Welche Arten von Modellfahrzeugen sind eingeschlossen?
Eingeschlossen sind ferngelenkte Land- und Wasser-Modellfahrzeuge.
Gilt der Schutz auch für Modellflugzeuge?
Der Abschnitt nennt ausdrücklich nur ferngelenkte Land- und Wasser-Modellfahrzeuge. Ob darüber hinaus weitere Modellfahrzeuge erfasst sind, hängt vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025