Wer mit Wasserfahrzeugen unterwegs ist, findet in der Privathaftpflicht von Neodigital Schutz für bestimmte Boote und Sportgeräte: Versichert sind eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne Segel, Motor oder Treibsatz, fremde motorlose Segelboote, fremde Windsurfbretter sowie fremde motorisierte Wassersportfahrzeuge, wenn diese nur gelegentlich genutzt werden und keine behördliche Erlaubnis nötig ist. Zusätzlich greift der Schutz, wenn der Versicherungsnehmer nicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer haftbar gemacht wird.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich der folgenden Wasserfahrzeuge verursacht werden:
- eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne Segel, Motoren (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze;
- fremde Segelboote ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze;
- fremde Windsurfbretter;
- fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren, soweit diese nur gelegentlich gebraucht werden und für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Darüber hinaus ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden versichert, die durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen verursacht werden. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden, die beim Gebrauch bestimmter Wasserfahrzeuge entstehen. Dazu zählen eigene und fremde Boote ohne Segel und Motor, fremde motorlose Segelboote, fremde Windsurfbretter sowie fremde motorisierte Wassersportfahrzeuge, sofern sie nur gelegentlich genutzt werden und keine behördliche Erlaubnis zum Führen nötig ist. Außerdem besteht Schutz für Schäden durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen, wenn der Versicherungsnehmer nicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer haftbar gemacht wird.
Häufige Fragen
Sind fremde Motorboote über die Privathaftpflicht abgedeckt?
Fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren sind versichert, sofern sie nur gelegentlich gebraucht werden und für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Gilt der Schutz auch für mein eigenes Segelboot?
Versichert sind eigene Wasserfahrzeuge nur, wenn sie ohne Segel, Motor oder Treibsatz sind. Bei Segelbooten ohne Motor bezieht sich der Schutz auf fremde Boote.
Ist mein Windsurfbrett mitversichert?
Versichert sind fremde Windsurfbretter. Für eigene Windsurfbretter trifft der Abschnitt keine Aussage; das hängt vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Bin ich auch geschützt, wenn ich weder Eigentümer noch Führer des Wasserfahrzeugs bin?
Ja, es besteht zusätzlich Schutz für Schäden durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen, sofern der Versicherungsnehmer nicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025