Wer als Privatperson für Schäden durch Abwässer haftet, ist bei der Neodigital Privathaftpflicht abgesichert – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers ist hier eingeschlossen. Bei Sachschäden greift der Schutz allerdings nur, wenn es sich um häusliche Abwässer handelt.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Abwässer.
Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
Was bedeutet das konkret?
Verursacht der Versicherungsnehmer durch Abwässer einen Schaden, für den er gesetzlich haftet, besteht dafür Versicherungsschutz. Handelt es sich um einen Sachschaden, ist dieser aber nur dann mitversichert, wenn er durch häusliche Abwässer entstanden ist.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Abwässer in der Privathaftpflicht abgedeckt?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Abwässer.
Gilt der Schutz bei Sachschäden für alle Arten von Abwässern?
Nein. Bei Sachschäden gilt der Versicherungsschutz ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
Wessen Haftpflicht ist bei Abwasserschäden versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025