Wird bei der Neodigital Privathaftpflicht ein versichertes Unternehmen veräußert, tritt der Erwerber automatisch in den bestehenden Versicherungsvertrag ein und übernimmt die Rechte und Pflichten. Sowohl Versicherer als auch Erwerber können unter bestimmten Fristen kündigen, Veräußerer und Erwerber haften gemeinsam für den Beitrag der laufenden Periode, und die Veräußerung muss dem Versicherer unverzüglich in Textform angezeigt werden.
Übergang der Versicherung
Wird ein Unternehmen veräußert, tritt der Erwerber an die Stelle des Versicherungsnehmers. Er übernimmt damit für die Dauer seines Eigentums alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben.
Dies gilt auch dann, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrags oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
Kündigung
Der Versicherer ist berechtigt, den Versicherungsvertrag gegenüber dem Erwerber zu kündigen. Dabei gilt eine Frist von einem Monat, und die Kündigung muss in Textform erfolgen (z. B. per E-Mail). Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt ausgeübt wird, zu dem der Versicherer von der Veräußerung Kenntnis erlangt.
Auch der Erwerber ist zur Kündigung berechtigt. Er kann den Vertrag in Textform mit sofortiger Wirkung oder bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Sein Kündigungsrecht erlischt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausübt. Kennt der Erwerber das Bestehen der Versicherung zunächst nicht, so erlischt das Recht innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt, zu dem er davon Kenntnis erlangt.
Beitrag
Erfolgt der Übergang auf den Erwerber während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber für den Beitrag als Gesamtschuldner.
Wird der Versicherungsvertrag gekündigt, haftet allein der Veräußerer für die Zahlung des Beitrags.
Anzeigepflichten
Die Veräußerung ist dem Versicherer unverzüglich in Textform (z. B. per E-Mail) anzuzeigen. Diese Anzeige kann durch den Veräußerer oder den Erwerber erfolgen.
Wird die Anzeigepflicht schuldhaft verletzt, besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss hierzu nachweisen, dass er den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Der Versicherer bleibt jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bereits bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen. Ebenso bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls die Frist für seine Kündigung bereits abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
Was bedeutet das konkret?
Verkauft der Versicherungsnehmer ein versichertes Unternehmen, übernimmt der neue Eigentümer den bestehenden Vertrag mit allen Rechten und Pflichten. Beide Seiten – Versicherer und Erwerber – dürfen den Vertrag innerhalb bestimmter Fristen kündigen. Für den laufenden Beitrag haften Veräußerer und Erwerber gemeinsam, und die Veräußerung muss dem Versicherer unverzüglich in Textform gemeldet werden, sonst kann der Versicherungsschutz entfallen.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Versicherung, wenn ich mein versichertes Unternehmen verkaufe?
Der Erwerber tritt an die Stelle des Versicherungsnehmers und übernimmt für die Dauer seines Eigentums alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Das gilt auch bei Übernahme durch Nießbrauch, Pachtvertrag oder ein ähnliches Verhältnis.
Kann der Vertrag nach dem Verkauf gekündigt werden?
Ja. Der Versicherer kann gegenüber dem Erwerber mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen; dieses Recht erlischt einen Monat nach Kenntnis von der Veräußerung. Der Erwerber kann sofort oder bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen, muss dies aber innerhalb eines Monats nach dem Erwerb tun.
Wer muss den Beitrag nach dem Verkauf zahlen?
Erfolgt der Übergang während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber gemeinsam als Gesamtschuldner. Wird der Vertrag gekündigt, haftet allein der Veräußerer für den Beitrag.
Was passiert, wenn die Veräußerung nicht angezeigt wird?
Bei schuldhafter Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem fälligen Anzeigezeitpunkt eintritt. Der Versicherer muss dabei nachweisen, dass er den Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte. Kannte der Versicherer die Veräußerung bereits, bleibt er zur Leistung verpflichtet.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025