Bei der Privathaftpflicht der Neodigital werden die Beiträge im Voraus gezahlt – je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag. Die Versicherungsperiode beträgt grundsätzlich ein Jahr, auch bei längerer Vertragsdauer; ist der Vertrag kürzer, richtet sie sich nach der Vertragsdauer.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Möglich sind:
- laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
- ein Einmalbeitrag
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Die Beiträge werden immer im Voraus bezahlt. Sie können wählen, ob Sie monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder auf einmal zahlen. Die Versicherungsperiode umfasst in der Regel ein Jahr, selbst wenn der Vertrag über eine längere Zeit läuft. Läuft der Vertrag nur kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode genau dieser kürzeren Vertragsdauer.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung sind laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich möglich, ebenso ein Einmalbeitrag. Die Beiträge werden im Voraus gezahlt.
Wie lange dauert eine Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn mein Vertrag kürzer als ein Jahr läuft?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025