Bei Meinungsverschiedenheiten und Fragen zum zuständigen Gericht im Rahmen der Kfz-Umweltschadensversicherung der Neodigital gelten die entsprechenden Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung sinngemäß, sodass für diesen Bereich keine eigenständigen Bestimmungen greifen, sondern auf die dortigen Vorgaben zurückgegriffen wird.
Für Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände gilt die entsprechende Regelung aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung sinngemäß.
Was bedeutet das konkret?
Für den Umgang mit Meinungsverschiedenheiten und die Frage, welches Gericht zuständig ist, gibt es hier keine eigene Regelung. Stattdessen kommt die passende Bestimmung aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung entsprechend zur Anwendung.
Häufige Fragen
Welche Regeln gelten bei Meinungsverschiedenheiten und zum Gerichtsstand?
Es gilt die entsprechende Regelung aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung sinngemäß.
Gibt es für diesen Bereich eine eigenständige Regelung?
Nein, es wird auf die entsprechende Regelung der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung verwiesen, die entsprechend anzuwenden ist.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020