Für die Kfz-Umweltschadensversicherung von Neodigital gelten bei Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen und Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen dieselben Regelungen wie im entsprechenden Abschnitt der AKB. Auch der Ruheversicherungsschutz erstreckt sich auf die Kfz-Umweltschadensversicherung, sodass der Schutz während der Außerbetriebsetzung fortbesteht.
Die Regelungen des Abschnitts H der AKB gelten für die Kfz-Umweltschadensversicherung entsprechend.
Der Ruheversicherungsschutz umfasst auch die Kfz-Umweltschadensversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Die Vorschriften, die für Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen und Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen im entsprechenden Teil der AKB festgelegt sind, gelten sinngemäß auch für die Kfz-Umweltschadensversicherung. Zudem bezieht sich der Ruheversicherungsschutz ebenfalls auf diese Versicherung.
Häufige Fragen
Gelten die AKB-Regeln zur Außerbetriebsetzung auch für die Kfz-Umweltschadensversicherung?
Ja, die entsprechenden Regelungen aus Abschnitt H der AKB gelten für die Kfz-Umweltschadensversicherung entsprechend.
Ist die Kfz-Umweltschadensversicherung vom Ruheversicherungsschutz erfasst?
Ja, der Ruheversicherungsschutz umfasst auch die Kfz-Umweltschadensversicherung.
Was gilt für Saisonkennzeichen und Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen bei der Kfz-Umweltschadensversicherung?
Hier gelten die Regelungen des Abschnitts H der AKB entsprechend.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020