Bei der Neodigital können Sie Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag entweder beim Gericht Ihres Wohnsitzes oder beim Gericht am Geschäftssitz des Versicherers beziehungsweise der betreuenden Niederlassung geltend machen. Umgekehrt gelten für Klagen des Versicherers eigene Zuständigkeiten, und bei einem Umzug ins Ausland greift eine abweichende Regelung.
Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen:
- dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
- dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist.
Wenn wir Sie verklagen
Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen:
- dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
- dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres Betriebs befindet, wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben.
Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt
Haben Sie Ihren Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt, oder ist Ihr Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, gilt abweichend von den zuvor genannten Regelungen das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt legt fest, welche Gerichte für Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag zuständig sind. Als Versicherungsnehmer können Sie am Gericht Ihres Wohnsitzes oder am Gericht des Geschäftssitzes bzw. der betreuenden Niederlassung des Versicherers klagen. Klagt der Versicherer, kommen das Gericht Ihres Wohnsitzes oder – bei einem betrieblichen Vertrag – das Gericht Ihres Betriebssitzes in Betracht. Verlegen Sie Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland oder ist er unbekannt, ist das Gericht am Geschäftssitz des Versicherers zuständig.
Häufige Fragen
An welchem Gericht kann ich als Versicherungsnehmer Ansprüche geltend machen?
Sie können Ansprüche beim Gericht Ihres Wohnsitzes geltend machen oder beim Gericht, das für den Geschäftssitz des Versicherers oder für die Sie betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist.
Wo kann der Versicherer gegen mich klagen?
Der Versicherer kann Ansprüche beim Gericht Ihres Wohnsitzes geltend machen. Haben Sie den Vertrag für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen, auch beim Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres Betriebs befindet.
Welches Gericht ist zuständig, wenn ich ins Ausland umziehe?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder dieser bei Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt das Gericht als vereinbart, das für den Geschäftssitz des Versicherers zuständig ist.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020