Bei der Kfz-Umweltschadensversicherung von Neodigital handelt es sich um einen rechtlich selbständigen Vertrag, dessen Kündigung die übrigen Kfz-Versicherungen des versicherten Fahrzeugs unberührt lässt – endet jedoch der Kfz-Haftpflichtvertrag, endet auch diese Umweltschadensversicherung. Für Laufzeit, Kündigung und Veräußerung gelten die entsprechenden Regelungen der Kfz-Versicherungsbedingungen sinngemäß.
Für die Laufzeit und Kündigung des Vertrages sowie für die Veräußerung des Fahrzeugs gelten die entsprechenden Regelungen der AKB sinngemäß. Ausgenommen davon ist die Regelung zu G.2.9.
Die Kfz-Umweltschadensversicherung ist ein rechtlich selbständiger Vertrag. Die Kündigung dieses Vertrages berührt die anderen Kfz-Versicherungen des versicherten Fahrzeugs nicht.
Bei Beendigung des Kfz-Haftpflichtvertrages endet auch diese Kfz-Umweltschadensversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Die Kfz-Umweltschadensversicherung steht als eigenständiger Vertrag für sich. Wird sie gekündigt, bleiben die anderen Kfz-Versicherungen des Fahrzeugs davon unberührt. Endet dagegen der Kfz-Haftpflichtvertrag, so endet automatisch auch diese Umweltschadensversicherung. Für Laufzeit, Kündigung und Veräußerung gelten die üblichen Regelungen entsprechend.
Häufige Fragen
Wirkt sich die Kündigung der Umweltschadensversicherung auf die anderen Kfz-Versicherungen aus?
Nein. Die Kfz-Umweltschadensversicherung ist ein rechtlich selbständiger Vertrag. Ihre Kündigung berührt die anderen Kfz-Versicherungen des versicherten Fahrzeugs nicht.
Was passiert mit der Umweltschadensversicherung, wenn die Kfz-Haftpflicht endet?
Endet der Kfz-Haftpflichtvertrag, endet auch die Kfz-Umweltschadensversicherung.
Nach welchen Regeln richten sich Laufzeit und Kündigung dieses Vertrags?
Es gelten die entsprechenden Regelungen der AKB sinngemäß, mit Ausnahme der Regelung zu G.2.9.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020