Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital können Sie den Versicherungsvertrag mit einer Frist von mindestens einem Tag vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Damit diese tägliche Kündigung wirksam wird, muss der Zulassungsbehörde zum gewünschten Datum eine elektronische Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers vorliegen – ohne diesen Nachweis bleibt die Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung bestehen.
In Erweiterung der Regelungen zur Kündigung können Sie den Versicherungsvertrag auch mit einer Frist von mindestens einem Tag vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
Die Kündigung ist nur wirksam, wenn uns zum Datum des gewünschten Wirksamwerdens Ihrer Kündigung eine Mitteilung der Zulassungsbehörde vorliegt. Diese Mitteilung muss bestätigen, dass ein anderer Versicherer dort eine elektronische Versicherungsbestätigung hinterlegt hat (Pflichtversicherung).
Bestätigt ein anderer Versicherer Versicherungsschutz zu einem Datum nach dem von Ihnen gewünschten Wirksamwerden Ihrer Kündigung, heben wir Ihre Versicherung erst zu diesem späteren Datum auf.
Liegt uns keine Mitteilung der Zulassungsbehörde über eine neue Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers vor, ist Ihre Kündigung unwirksam. Das Gleiche gilt, wenn ein anderer Versicherer Versicherungsschutz zu einem Datum vor dem von Ihnen gewünschten Wirksamwerden Ihrer Kündigung bestätigt.
Falls Sie es ausdrücklich wünschen, beenden wir zu dem von Ihnen genannten Zeitpunkt bereits alle anderen Versicherungsarten außer der Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung endet auch in diesem Fall erst mit dem auf Ihre Kündigung folgenden Nachweis der Versicherung durch einen anderen Versicherer.
Was bedeutet das konkret?
Sie können Ihren Vertrag mit einer Frist von mindestens einem Tag vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Wirksam wird diese Kündigung aber nur, wenn der Zulassungsbehörde bestätigt wurde, dass ein anderer Versicherer den Schutz übernimmt. Solange kein solcher Nachweis vorliegt oder der neue Schutz erst später beginnt, bleibt die Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen. Auf Wunsch können andere Versicherungsarten früher beendet werden – die Kfz-Haftpflichtversicherung jedoch erst mit dem Nachweis eines anderen Versicherers.
Häufige Fragen
Mit welcher Frist kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Versicherungsvertrag mit einer Frist von mindestens einem Tag vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
Wann ist meine tägliche Kündigung überhaupt wirksam?
Die Kündigung ist nur wirksam, wenn zum gewünschten Datum des Wirksamwerdens eine Mitteilung der Zulassungsbehörde vorliegt, dass ein anderer Versicherer dort eine elektronische Versicherungsbestätigung hinterlegt hat.
Was passiert, wenn der neue Versicherer den Schutz erst zu einem späteren Datum bestätigt?
Dann wird Ihre Versicherung erst zu diesem späteren Datum aufgehoben.
Kann ich andere Versicherungsarten früher beenden als die Kfz-Haftpflichtversicherung?
Ja, auf ausdrücklichen Wunsch werden alle anderen Versicherungsarten zum genannten Zeitpunkt beendet. Die Kfz-Haftpflichtversicherung endet jedoch erst mit dem folgenden Nachweis der Versicherung durch einen anderen Versicherer.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020