Beim Gebrauch des Fahrzeugs im Rahmen des Kfz-Umweltschadensschutzes der Neodigital gelten dieselben Pflichten wie in den Regelungen zum Fahrzeuggebrauch der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung, die hier entsprechend anzuwenden sind.
Für die Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs gelten die betreffenden Regelungen der AKB entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Für Ihre Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs im Kfz-Umweltschadensschutz werden die entsprechenden Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung übernommen. Es gelten also die dort festgelegten Pflichten sinngemäß auch für diesen Bereich.
Häufige Fragen
Welche Pflichten habe ich beim Gebrauch des Fahrzeugs im Rahmen des Kfz-Umweltschadensschutzes?
Es gelten die entsprechenden Regelungen zum Fahrzeuggebrauch aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung sinngemäß.
Gibt es hier eigene, gesonderte Pflichten oder wird auf andere Regelungen verwiesen?
Es werden keine eigenen Pflichten aufgeführt, sondern die betreffenden Regelungen der AKB gelten entsprechend.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020