Bei der Neodigital Kfz-Umweltschadensversicherung bleibt die Einstufung Ihres Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrags erhalten, wenn ein nach diesen Sonderbedingungen versicherter Schaden ausschließlich öffentlich-rechtliche Ansprüche auslöst – eine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt-System erfolgt dann nicht.
Ein Schaden, der nach diesen Sonderbedingungen versichert ist und ausschließlich öffentlich-rechtliche Ansprüche auslöst, führt zu keiner Rückstufung Ihres Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrags.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein versicherter Schaden nur öffentlich-rechtliche Ansprüche auslöst, wirkt sich das nicht negativ auf Ihre Einstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung aus. Ihr Vertrag wird in diesem Fall nicht im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft.
Häufige Fragen
Wird meine Kfz-Haftpflichtversicherung zurückgestuft, wenn ein solcher Schaden eintritt?
Nein. Ein nach diesen Sonderbedingungen versicherter Schaden, der ausschließlich öffentlich-rechtliche Ansprüche auslöst, führt zu keiner Rückstufung Ihres Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrags.
Welche Art von Schaden bleibt beim Schadenfreiheitsrabatt ohne Auswirkung?
Ein versicherter Schaden, der ausschließlich öffentlich-rechtliche Ansprüche auslöst, bleibt ohne Auswirkung auf die Einstufung Ihres Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrags.
Bleibt mein Schadenfreiheitsrabatt in diesem Fall erhalten?
Ja, da keine Rückstufung erfolgt, bleibt Ihre bisherige Einstufung im Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020