Verkaufen Sie Ihr bei der Neodigital versichertes Fahrzeug in der Kfz-Versicherung, geht der Versicherungsvertrag auf den Erwerber über – ein vereinbarter Rabattschutz für Kfz-Haftpflicht, Vollkasko und Fahrerschutz bleibt davon jedoch ausgenommen. Der Versicherer darf den Beitrag an die Angaben und die SF-Klasse des Erwerbers anpassen. Käufer und Verkäufer müssen die Veräußerung unverzüglich anzeigen, sonst droht der Verlust des Versicherungsschutzes; für Kündigung und Zwangsversteigerung gelten eigene Regelungen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug veräußern, geht die Versicherung auf den Erwerber über. Ausgenommen davon ist ein eventuell vereinbarter Rabattschutz für die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung sowie die Fahrerschutzversicherung.
Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag anzupassen. Maßgeblich sind die Angaben des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags verlangen würden. Das gilt auch für die SF-Klasse des Erwerbers, die entsprechend seines bisherigen Schadenverlaufs ermittelt wird. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang der Versicherung folgt.
Den Beitrag für die laufende Zahlungsperiode können wir entweder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen.
Anzeige der Veräußerung
Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Mitteilung, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes.
Kündigung des Vertrags
Im Falle der Veräußerung können der Erwerber oder wir den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen verlangen.
Zwangsversteigerung
Die genannten Regelungen sind entsprechend anzuwenden, wenn Ihr Fahrzeug zwangsversteigert wird.
Was bedeutet das konkret?
Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug, übernimmt grundsätzlich der Käufer den Versicherungsvertrag; ein vereinbarter Rabattschutz bleibt jedoch außen vor. Der Versicherer darf den Beitrag an die Angaben und die SF-Klasse des Käufers anpassen, und er kann den Beitrag der laufenden Periode von Ihnen oder vom Käufer verlangen. Wichtig ist, dass beide Seiten den Verkauf sofort melden, weil sonst der Versicherungsschutz verloren gehen kann. Die Regelungen gelten auch bei einer Zwangsversteigerung.
Häufige Fragen
Was passiert mit meiner Kfz-Versicherung, wenn ich das Auto verkaufe?
Die Versicherung geht auf den Erwerber über. Ausgenommen ist ein eventuell vereinbarter Rabattschutz für die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung sowie die Fahrerschutzversicherung.
Ändert sich der Beitrag nach dem Verkauf?
Ja. Der Versicherer darf den Beitrag entsprechend den Angaben des Erwerbers anpassen, wie er sie bei einem Neuabschluss verlangen würde. Auch die SF-Klasse wird nach dem bisherigen Schadenverlauf des Erwerbers ermittelt. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag nach dem Übergang der Versicherung.
Wer muss den Verkauf des Fahrzeugs melden?
Sowohl Sie als auch der Erwerber sind verpflichtet, die Veräußerung unverzüglich anzuzeigen. Bleibt die Mitteilung aus, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes.
Gelten die Regeln auch bei einer Zwangsversteigerung?
Ja, die Regelungen zur Veräußerung sind entsprechend anzuwenden, wenn das Fahrzeug zwangsversteigert wird.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020