Wer als Verbraucher mit einer Entscheidung von Neodigital nicht zufrieden ist, kann sich an den unabhängigen und kostenfreien Versicherungsombudsmann wenden, an dessen Schlichtungsverfahren sich das Unternehmen verpflichtet hat teilzunehmen. Bei online abgeschlossenen Verträgen ist auch eine Beschwerde über die EU-Online-Plattform möglich, ebenso die Wendung an die Aufsichtsbehörde BaFin oder der Weg über die Gerichte.
Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Telefon 0800 3696000, Fax 0800 3699000 (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz)
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Verbraucher, die diesen Vertrag online abgeschlossen haben (zum Beispiel über eine Webseite oder per E-Mail), können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Für Fragen können Sie sich auch per E-Mail an uns wenden: info@neodigital.de
Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Telefon 0228 4108-0, Fax 0228 4108-1550
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Hinweis: Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe in der Kaskoversicherung können Sie auch das Sachverständigenverfahren nutzen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit einer Entscheidung oder Verhandlung nicht einverstanden sind, stehen Ihnen mehrere Wege offen. Sie können den unabhängigen und für Verbraucher kostenfreien Versicherungsombudsmann einschalten, an dessen Schlichtungsverfahren sich der Versicherer verpflichtet hat teilzunehmen. Bei online abgeschlossenen Verträgen ist zudem eine Beschwerde über die EU-Online-Plattform möglich. Darüber hinaus können Sie sich an die Aufsichtsbehörde BaFin wenden oder den Rechtsweg nutzen.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit einer Entscheidung nicht zufrieden bin?
Als Verbraucher können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V. wenden, eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Kann ich eine Beschwerde auch online einreichen?
Ja. Wenn Sie den Vertrag online abgeschlossen haben, etwa über eine Webseite oder per E-Mail, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde an die EU-Plattform unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Die Beschwerde wird von dort an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Kann die BaFin meinen Streitfall entscheiden?
Nein. Die BaFin ist die zuständige Aufsichtsbehörde, an die Sie sich bei Unzufriedenheit mit der Betreuung oder bei Meinungsverschiedenheiten wenden können. Sie ist jedoch keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Welche Möglichkeit habe ich bei Streit über die Schadenhöhe in der Kaskoversicherung?
Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe in der Kaskoversicherung können Sie auch das Sachverständigenverfahren nutzen. Zusätzlich steht Ihnen der Rechtsweg offen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020