Wer sein Fahrzeug bei der Neodigital in der Kfz-Versicherung nutzt, muss bestimmte Pflichten einhalten: Es darf nur zum vertraglich vereinbarten Zweck und nur von einem berechtigten Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis bewegt werden. Rennen sind ausgeschlossen, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist untersagt, und in der Fahrerschutzversicherung gilt zusätzlich die Gurtpflicht.
Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden.
Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
Fahren nur mit Fahrerlaubnis
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
Nicht genehmigte Rennen
Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Rennen). Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten.
Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind in der Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Autoschutzbrief- und Fahrerschutzversicherung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen
Entfällt.
Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Alkohol und andere berauschende Mittel
Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs dieses nicht von einem Fahrer fahren lassen, der durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Hinweis: Auch in der Kasko-, Autoschutzbrief- und Fahrerschutzversicherung besteht für solche Fahrten kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz.
Zusätzlich in der Fahrerschutzversicherung
Alkohol und andere berauschende Mittel
Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Hinweis: Auch in der Kfz-Haftpflicht-, Kasko- und Autoschutzbriefversicherung besteht für solche Fahrten kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz.
Gurtpflicht
Der Fahrer muss während der Fahrt einen vorgeschriebenen Sicherheitsgurt angelegt haben, es sei denn, das Nichtanlegen ist gesetzlich erlaubt.
Was bedeutet das konkret?
Sie dürfen Ihr Fahrzeug nur für den vereinbarten Zweck und nur durch berechtigte Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis nutzen lassen. Rennen und Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind untersagt. In der Fahrerschutzversicherung gilt zusätzlich, dass der Fahrer den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt anlegen muss, sofern das Nichtanlegen nicht gesetzlich erlaubt ist.
Häufige Fragen
Wer gilt als berechtigter Fahrer meines Fahrzeugs?
Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Zudem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer nicht wissentlich zulassen, dass ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug nutzt.
Darf ich mit dem Fahrzeug an Rennen teilnehmen?
Nein. Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf das Erzielen einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Das gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten. Behördlich genehmigte Rennen sind in mehreren Versicherungsarten vom Schutz ausgeschlossen.
Was gilt beim Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss?
Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, es sicher zu führen. Auch dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer es nicht von einem solchen Fahrer fahren lassen.
Muss der Fahrer in der Fahrerschutzversicherung angeschnallt sein?
Ja. Der Fahrer muss während der Fahrt einen vorgeschriebenen Sicherheitsgurt angelegt haben, es sei denn, das Nichtanlegen ist gesetzlich erlaubt.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020