Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital müssen Änderungen an den im Versicherungsschein genannten Tarifmerkmalen unverzüglich gemeldet werden, denn sie beeinflussen den Beitrag. Wer unzutreffende Angaben macht oder Nachweise nicht vorlegt, muss rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres mit einer Neuberechnung des Beitrags rechnen.
Die Änderung eines Merkmals zur Beitragsberechnung, das im Versicherungsschein unter der Überschrift Tarifmerkmale aufgeführt ist, müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.
Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung
Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag berücksichtigten Merkmale zur Beitragsberechnung zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen.
Folgen von unzutreffenden Angaben
Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, so gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung entspricht.
Der Punkt K.4.4 entfällt.
Folgen von Nichtangaben
Kommen Sie unserer Aufforderung schuldhaft nicht nach, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, sind wir berechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den für Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen, wenn:
- wir Sie in Textform (z. B. E-Mail) auf den dann zu zahlenden Beitrag und die dabei zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen haben
- und Sie auch innerhalb einer von uns gesetzten Antwortfrist von mindestens 4 Wochen die zur Überprüfung der Beitragsberechnung angeforderten Bestätigungen oder Nachweise nicht nachreichen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich eines der Tarifmerkmale ändert, das für die Berechnung Ihres Beitrags maßgeblich ist, müssen Sie das dem Versicherer sofort mitteilen. Der Versicherer darf prüfen, ob die zugrunde gelegten Merkmale stimmen, und dafür Nachweise verlangen. Waren Angaben falsch oder wurden Änderungen nicht gemeldet und der Beitrag deshalb zu niedrig, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der richtige Beitrag. Reichen Sie angeforderte Nachweise schuldhaft nicht ein, kann der Beitrag nach den ungünstigsten Annahmen neu berechnet werden.
Häufige Fragen
Muss ich Änderungen an meinen Tarifmerkmalen selbst melden?
Ja. Ändert sich ein im Versicherungsschein unter der Überschrift Tarifmerkmale aufgeführtes Merkmal zur Beitragsberechnung, müssen Sie das dem Versicherer unverzüglich anzeigen.
Was passiert, wenn ich falsche Angaben gemacht und dadurch zu wenig gezahlt habe?
Dann gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung entspricht.
Welche Folgen hat es, wenn ich angeforderte Nachweise nicht vorlege?
Kommen Sie der Aufforderung schuldhaft nicht nach, darf der Versicherer den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den für Sie ungünstigsten Annahmen berechnen – vorausgesetzt, er hat Sie in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag und die zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen und Sie haben die Nachweise auch innerhalb einer Frist von mindestens 4 Wochen nicht nachgereicht.
Darf der Versicherer meine Angaben zur Beitragsberechnung überprüfen?
Ja. Der Versicherer ist berechtigt zu prüfen, ob die bei Ihrem Vertrag berücksichtigten Merkmale zutreffen, und kann dafür auf Anforderung entsprechende Bestätigungen oder Nachweise verlangen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020