Bei der Kfz-Versicherung der Neodigital wird der Beitrag neu berechnet, sobald sich während der Vertragslaufzeit ein im Versicherungsschein unter Tarifmerkmale genanntes Merkmal zur Beitragsberechnung ändert – das kann den Beitrag senken oder erhöhen. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung, bei einer geänderten Jahresfahrleistung jedoch rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres.
Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags ein Merkmal zur Beitragsberechnung, das im Versicherungsschein unter der Überschrift Tarifmerkmale aufgeführt ist, berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung führen.
Auswirkung auf den Beitrag
Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung.
Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jahresfahrleistung, gilt abweichend davon der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich ein für die Beitragsberechnung relevantes Tarifmerkmal aus dem Versicherungsschein während der Vertragslaufzeit verändert, wird der Beitrag neu berechnet. Je nach Änderung kann der Beitrag dadurch niedriger oder höher ausfallen. Der neue Beitrag gilt grundsätzlich ab dem Tag der Änderung. Bei einer geänderten Jahresfahrleistung gilt der neue Beitrag jedoch rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Beitrag, wenn sich ein Tarifmerkmal ändert?
Ändert sich während der Vertragslaufzeit ein im Versicherungsschein unter Tarifmerkmale aufgeführtes Merkmal zur Beitragsberechnung, wird der Beitrag neu berechnet. Das kann zu einer Senkung oder zu einer Erhöhung führen.
Ab wann gilt der neue Beitrag nach einer Änderung?
Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung.
Was gilt, wenn sich die Jahresfahrleistung ändert?
Bei einer Änderung der im Versicherungsschein aufgeführten Jahresfahrleistung gilt der neue Beitrag abweichend rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020