Bei der Neodigital Kfz-Versicherung sind Zulassungsfahrten mit ungestempeltem Kennzeichen sowohl in der Kfz-Haftpflichtversicherung als auch beim Autoschutzbrief mitversichert – etwa Fahrten zur Zulassungsstelle für die Stempelplakette oder zur Hauptuntersuchung. Nicht abgedeckt sind dagegen Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen erforderlich ist.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Autoschutzbrief besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.
Was sind Zulassungsfahrten?
Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Dies sind:
- Fahrten zur Zulassungsstelle zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempeltem Kennzeichen, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches erteilt hat.
- Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.
Was bedeutet das konkret?
Wer mit einem noch nicht abgestempelten Kennzeichen unterwegs ist, um sein Fahrzeug zuzulassen, ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Autoschutzbrief geschützt. Dazu zählen Fahrten zur Zulassungsstelle für die Stempelplakette, Fahrten zur Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im zuständigen und angrenzenden Bezirk sowie Fahrten am Tag der Außerbetriebsetzung nach Entfernung der Plakette. Für Fahrten, die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen verlangen, gilt dieser Schutz nicht.
Häufige Fragen
Bin ich mit einem ungestempelten Kennzeichen überhaupt versichert?
Ja, für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen besteht Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Autoschutzbrief. Das gilt jedoch nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.
Welche Fahrten gelten als Zulassungsfahrten?
Das sind Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren: Fahrten zur Zulassungsstelle zur Anbringung der Stempelplakette sowie zur Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im zuständigen und einem angrenzenden Bezirk mit ungestempeltem Kennzeichen, sofern die Zulassungsbehörde dieses vorab erteilt hat. Außerdem Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen.
Wie lange darf ich nach dem Abmelden noch mit dem alten Kennzeichen fahren?
Nach Entfernung der Stempelplakette darf mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs gefahren werden.
Ist auch eine Fahrt mit rotem Kennzeichen abgedeckt?
Nein, der beschriebene Versicherungsschutz gilt ausdrücklich nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020