Wer sein Fahrzeug bei der Neodigital Kfz-Versicherung vorübergehend abmeldet und später wieder zulassen möchte, verliert seinen Versicherungsschutz nicht: Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, sobald die Zulassungsbehörde die Außerbetriebsetzung meldet. Während dieser Zeit besteht eingeschränkter Schutz über die Kfz-Haftpflicht und – sofern zuvor abgesichert – die Teilkasko, verbunden mit Pflichten zum sicheren Abstellen des Fahrzeugs.
Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, endet der Vertrag dadurch nicht.
Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, sobald die Zulassungsbehörde uns die Außerbetriebsetzung mitteilt. Dies gilt nicht, wenn die Außerbetriebsetzung weniger als zwei Wochen beträgt oder wenn Sie die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes verlangen.
Diese Regelungen zur Außerbetriebsetzung und zur Ruheversicherung gelten nicht für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, für Wohnwagenanhänger sowie für Verträge mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
Umfang der Ruheversicherung
Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz.
Der Ruheversicherungsschutz umfasst:
- die Kfz-Haftpflichtversicherung,
- die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung bestand.
Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung
Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug nicht nur vorübergehend abzustellen:
- in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder
- auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen).
Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten auch nicht gebrauchen. Verletzen Sie Ihre Pflichten, sind wir unter den entsprechenden Voraussetzungen leistungsfrei.
Wiederanmeldung
Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (Ende der Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz wieder auf. Das Ende der Außerbetriebsetzung haben Sie uns unverzüglich mitzuteilen.
Ende des Vertrags und der Ruheversicherung
Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden 18 Monate nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der Ruheversicherung mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers wieder an, haben wir das Recht, den Vertrag fortzusetzen und den anderen Versicherer zur Aufhebung des Vertrags aufzufordern.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihr Auto abmelden, bleibt der Vertrag bestehen und wechselt in eine kostenlose Ruheversicherung, sobald die Zulassungsbehörde die Abmeldung meldet. Während dieser Zeit sind Sie über die Kfz-Haftpflicht und – falls zuvor abgesichert – über die Teilkasko geschützt, müssen das Fahrzeug aber geschützt abstellen und dürfen es nicht nutzen. Melden Sie das Fahrzeug wieder an, lebt der volle Schutz auf; nach 18 Monaten endet der Vertrag automatisch.
Häufige Fragen
Endet meine Kfz-Versicherung, wenn ich das Fahrzeug abmelde?
Nein. Wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es später wieder zugelassen werden, endet der Vertrag dadurch nicht. Er geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, sobald die Zulassungsbehörde die Außerbetriebsetzung mitteilt.
Welcher Schutz besteht während der Ruheversicherung?
Die Ruheversicherung umfasst die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die Teilkaskoversicherung, sofern zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder Teilkaskoversicherung bestand.
Wo muss ich das Fahrzeug während der Ruheversicherung abstellen?
Sie müssen das Fahrzeug nicht nur vorübergehend in einem Einstellraum (z. B. Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke oder Mauer umschlossen) abstellen. Außerhalb dieser Räumlichkeiten dürfen Sie es auch nicht gebrauchen, sonst kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Wie lange läuft die Ruheversicherung, bevor der Vertrag endet?
Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden 18 Monate nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020